Jonas: Impressum bei Fusion

Und noch mal ich...
Eine kurze rechtliche Frage: unser Verein hat fusioinert und ich bin jetzt für die Seite dieser fusionierten Gemeinschaft zuständig.

Diese Gemeinschaft hat KEINE eigene Registernummer beim Amtsgericht, allerdings muss ja nach Vorschrift im Impressum eine solche angegeben werden.

Daher meine Frage: Soll ich dann beide Nummern der beiden Vereine angeben, die die Fusion entstehen ließen, nur die eine Numerr des Vereins, auf dessen Name auch der Server liegt oder gibt es eine andere Lösung für dieses Problem?

Danke, Gruß

  1. Moin!

    Eine kurze rechtliche Frage: unser Verein hat fusioinert und ich bin jetzt für die Seite dieser fusionierten Gemeinschaft zuständig.

    Diese Gemeinschaft hat KEINE eigene Registernummer beim Amtsgericht, allerdings muss ja nach Vorschrift im Impressum eine solche angegeben werden.

    Irgendwann wird es so eine Registernummer doch aber geben. Denn andernfalls wären die Vereine nicht fusioniert, sondern bestünden parallel nebeneinander, als zwei unabhängige juristische Personen.

    Kann natürlich auch gewollt sein, dass das zwei juristische Personen sind, nur wird's dann eventuell mit der Vereinsbezeichnung kritisch, weil zwei unterschiedliche juristische Personen ja kaum den gleichen Namen tragen dürfen. Das Nähere wird das Vereinsregister euch sagen können.

    Daher meine Frage: Soll ich dann beide Nummern der beiden Vereine angeben, die die Fusion entstehen ließen, nur die eine Numerr des Vereins, auf dessen Name auch der Server liegt oder gibt es eine andere Lösung für dieses Problem?

    Warum fragst du uns? Frag den Vereinsvorsitzenden. Der hält erstmal den Kopf für den Verein hin, also auch für die Webseite und das Impressum. Außerdem weiß er, weil es seine Aufgabe ist, was hinsichtlich des Vereinsregisters und der Registernummer passiert. Die Amtsgerichte brauchen da immer eine gewisse Zeit. Und eventuell wird der Vereinsvorstand auch einfach den ausführenden Notar befragen, was in der Übergangszeit bis zur Erteilung einer neuen Registernummer im Impressum zu stehen hat - oder eine andere rechtskundige Person.

    - Sven Rautenberg

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    "Love your nation - respect the others."
    1. Irgendwann wird es so eine Registernummer doch aber geben. Denn andernfalls wären die Vereine nicht fusioniert, sondern bestünden parallel nebeneinander, als zwei unabhängige juristische Personen.

      Das wurde mir anfangs auch gesagt, gestern wurde ich aber darauf hingewiesen, dass die Fusion ein "Anhängsel" wäre und keine eigene Nummer bekommen würde.
      Eine ältere Info ist, dass die Nummer noch kommt. Die neue Info ist vom 2. Vorsitzenden, die alte Info vom 1. Vorsitzenden. Ich kann nur das weitergeben, was man mir sagt

      Warum fragst du uns? Frag den Vereinsvorsitzenden. Der hält erstmal den Kopf für den Verein hin, also auch für die Webseite und das Impressum. Außerdem weiß er, weil es seine Aufgabe ist, was hinsichtlich des Vereinsregisters und der Registernummer passiert. Die Amtsgerichte brauchen da immer eine gewisse Zeit. Und eventuell wird der Vereinsvorstand auch einfach den ausführenden Notar befragen, was in der Übergangszeit bis zur Erteilung einer neuen Registernummer im Impressum zu stehen hat - oder eine andere rechtskundige Person.

      Wie gesagt, es gibt zwei Aussagen von zwei Vorsitzenden. Ich bin sozusagen das ausführende Organ als Webmaster und wollte mich hier mal informieren, was nun richtig ist. Persönlich kenne ich mich mit der Materie einfach nicht aus.

      Danke schon einmal. Soll ich das jetzt der Vereinsführung aufdrücken oder wie sieht die Sache aus? Nur als Beispiel: Die Domain kann auch nicht über die fusionierte Gemeinschaft laufen wurde mir gesagt und wird daher über einen der beiden Stammvereine finanziert.

      Ehrlich gesagt blicke ich nicht mehr durch...

      Danke nochmals, Gruß

      1. Hell-O!

        Irgendwann wird es so eine Registernummer doch aber geben. Denn andernfalls wären die Vereine nicht fusioniert, sondern bestünden parallel nebeneinander, als zwei unabhängige juristische Personen.
        Das wurde mir anfangs auch gesagt, gestern wurde ich aber darauf hingewiesen, dass die Fusion ein "Anhängsel" wäre und keine eigene Nummer bekommen würde.

        Ja, watt denn nu? Fusion bedeutet Vereinigung zweier juristischer Personen zu einer, die Einbringenden gibt es danach nicht mehr. Dies scheint bei euch wohl nicht der Fall gewesen zu sein. Zu prüfen wäre dann m.E., ob es sich um eine GbR handelt.

        Die Domain kann auch nicht über die fusionierte Gemeinschaft laufen wurde mir gesagt und wird daher über einen der beiden Stammvereine finanziert.

        Da könnte man auf die Idee kommen, diesen Stammverein als Anbieter zu nennen. Ansonsten könnte man auch für einzelne Bereiche angeben, welcher Verein dafür verantwortlich ist und beide in der Anbieterkennung aufführen. Wie es in eurem konkreten Fall richtig geht, solltet ihr jedoch einen Rechtsanwalt fragen.

        Siechfred

        --
        Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
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