Sven Rautenberg: Impressum bei Fusion

Beitrag lesen

Moin!

Eine kurze rechtliche Frage: unser Verein hat fusioinert und ich bin jetzt für die Seite dieser fusionierten Gemeinschaft zuständig.

Diese Gemeinschaft hat KEINE eigene Registernummer beim Amtsgericht, allerdings muss ja nach Vorschrift im Impressum eine solche angegeben werden.

Irgendwann wird es so eine Registernummer doch aber geben. Denn andernfalls wären die Vereine nicht fusioniert, sondern bestünden parallel nebeneinander, als zwei unabhängige juristische Personen.

Kann natürlich auch gewollt sein, dass das zwei juristische Personen sind, nur wird's dann eventuell mit der Vereinsbezeichnung kritisch, weil zwei unterschiedliche juristische Personen ja kaum den gleichen Namen tragen dürfen. Das Nähere wird das Vereinsregister euch sagen können.

Daher meine Frage: Soll ich dann beide Nummern der beiden Vereine angeben, die die Fusion entstehen ließen, nur die eine Numerr des Vereins, auf dessen Name auch der Server liegt oder gibt es eine andere Lösung für dieses Problem?

Warum fragst du uns? Frag den Vereinsvorsitzenden. Der hält erstmal den Kopf für den Verein hin, also auch für die Webseite und das Impressum. Außerdem weiß er, weil es seine Aufgabe ist, was hinsichtlich des Vereinsregisters und der Registernummer passiert. Die Amtsgerichte brauchen da immer eine gewisse Zeit. Und eventuell wird der Vereinsvorstand auch einfach den ausführenden Notar befragen, was in der Übergangszeit bis zur Erteilung einer neuen Registernummer im Impressum zu stehen hat - oder eine andere rechtskundige Person.

- Sven Rautenberg

--
"Love your nation - respect the others."