Hallo.
In diesem Sinne:
Pressemitteilung: LG Berlin untersagt Blogger Anwaltsschriftsätze als PDF zu veröffentlichen
Das LG Berlin (AZ.: 27 O 1044/06) hat soeben (21. September) einem Blogger untersagt Anwaltsschriftsätze , die er von einem Dritten erhalten hat, als PDF zu veröffentlichen. "Die einstweilige Verfügung war aus den Gründen der Antragsschrift zu erlassen."
In der Antragssschrift steht u.a.:
"Der Antragsteller muss es sich nicht gefallen lassen, dass von ihm verfasste anwaltliche Schreiben an Dritte ohne seine Einwilligung als Faksimile veröffentlicht werden. Hiermit geht der Antragsgegner weit über das hinaus, was möglicherweise im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung zulässig ist. Er zitiert nicht aus dem Schreiben und setzt sich redaktionell damit auseinander, sonder publiziert es grafisch. Hierfür besteht keine einer redaktionelle Notwendigkeit im Rahmen der Berichterstattung."
Dies stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in seinem beruflichen Wirken dar (§§ 823 I , 1004 BGB, Art.1,2 GG).
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Mit freundlichen GrüßenGünter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
MfG, at