Tach Hamster,
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass rechtlich relevante Schreiben, sei es im Zivil- oder im Strafrecht in bestimmten Fällen nicht einfach so veröffentlicht werden dürfen. Insofern ist mir der Kern der Nachricht entgangen, sollte es die denn gegeben haben.
Könnte sein. Bist du Ermittlungsbeamter? Staatsanwalt, Richter, Rechtsanwalt in einem laufenden Verfahren? Günni ist nur sauer, weil er damals mit dem Explorer sich seine Rente nicht gesichert hat, und nun auf Suche nach neuer Nahrung. Den kann man einfach plonken. Ansonsten darf man nach meiner Rechtsauffassung ein anwaltliches Schreiben durchaus auch als Vollzitat bringen, da selbiger wohl kaum die geistige Schöpfungshöhe eines Rodin erreicht;) sondern eher die eines http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Bengalgeier.JPGGeiers, also da fleddern wo was zu holen ist.
Gruß Grusel