Nein, lass lieber die Finger davon.
Die Sachlage sieht ungefähr so aus. Eine "Person der Zeitgeschichte", welches sie auf jeden Falls ist, darfst du ohne Probleme fotografieren und veröffentlichen. Aber das copyrightgeschützte Bild eines Fotografen nicht. Du dürftest es als Grundlage für weiteres künstlerisches Schaffen nutzen, aber damit ist nicht der gezeigt Verwendungszweck gemeint. Am einfachsten machst du den Fotografen aus, erklärst ihm den Verwendungszweck ( Veröffentlichung, Print, Internet ect.) und ihr macht ein Honorar aus. Andernfalls kann so ein Klage echt Geld kosten.
Hier kann ich nur mal wieder von diesem schönen Beispiel des Che Guevara Fotos bringe, dass eigentlich jeder kennt. Der Fotograf (Korda) hat nie einen einzigen Cent für das Bild bekommen, obwohl es wirklich Geld gebracht hätte (weltweit, millionnenfach).
mehr dazu unter http://www.fechenbach.de/web/forum/texte/fotoche.php3
Ich hoffe das konnte Dir etwas weiterhelfen.