Fortsetzungszusammenhang?
nina
- recht
Hallo,
habe heute eine Abmahnung per Mail erhalten von einem Anwalt, dessen Name und Anschrift auf meiner Seite gelistet war.
Nun muss ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Mit dieser stimme ich zu, dass ich die Nennung etc. unterlasse und alle hinterlegten Daten entferne.
Im zweiten Punkt steht folgendes:
für jeden fall der zuwiderhandlung unter ausschluss der einrede des fortsetzungszusammenhangs eine vertragsstrafe von 5000 EUR an ... zu zahlen.
Sorry wenn ich dumm frage, aber das heißt doch, dass ich nur wenn ich es nocheinmal mache, zahlen muss. bzw. wenn ich es nun entferne bin ich aus dem schneider und muss nichts zahlen, richtig?
danke für eure hilfe
Sorry wenn ich dumm frage, aber das heißt doch, dass ich nur wenn ich es nocheinmal mache, zahlen muss. bzw. wenn ich es nun entferne bin ich aus dem schneider und muss nichts zahlen, richtig?
So hört sich das zumindest an. Du kannst ja mal alles, was mit dem Anwalt zu tun hat entfernen und dann zurückmailen und fragen, ob das damit erledigt ist.
Vielleicht noch entschuldigen?
Moin!
Im zweiten Punkt steht folgendes:
für jeden fall der zuwiderhandlung unter ausschluss der einrede des fortsetzungszusammenhangs eine vertragsstrafe von 5000 EUR an ... zu zahlen.
Sorry wenn ich dumm frage, aber das heißt doch, dass ich nur wenn ich es nocheinmal mache, zahlen muss. bzw. wenn ich es nun entferne bin ich aus dem schneider und muss nichts zahlen, richtig?
Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst. Wenn du etwas nicht verstehst, lasse es dir erklären. Frage im Zweifel denjenigen, der was von dir will. Wenn derjenige dir nicht neutral genug erscheint, frage eine andere fachkundige Person, in diesem Fall also einen anderen Anwalt, und lasse es dir erklären.
- Sven Rautenberg
Hallo Forum,
habe heute eine Abmahnung per Mail erhalten von einem Anwalt, dessen Name und Anschrift auf meiner Seite gelistet war.
In welchem Zusammenhang?
Nun muss ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Nein, du wurdest von dem Anwalt aufgefordert, das zu tun, wenn es dir nicht passt kannst du es auch lassen, dann kann es dir aber passieren, dass der Anwalt dich verklagt.
Mit dieser stimme ich zu, dass ich die Nennung etc. unterlasse und alle hinterlegten Daten entferne.
Im zweiten Punkt steht folgendes:
für jeden fall der zuwiderhandlung unter ausschluss der einrede des fortsetzungszusammenhangs eine vertragsstrafe von 5000 EUR an ... zu zahlen.
Sorry wenn ich dumm frage, aber das heißt doch, dass ich nur wenn ich es nocheinmal mache, zahlen muss. bzw. wenn ich es nun entferne bin ich aus dem schneider und muss nichts zahlen, richtig?
Eventuell will der Anwalt noch eine Bearbeitungsgebühr (o.ä.), das müsste aber aus dem Schreiben hervorgehen.
Könntest du letzteres anonymisieren und irgendwo hochladen, damit wir uns ein genaueres Bild von der Sachlage machen können?
Gruß
Alexander Brock
Tachchen!
Das klingt alles sehr dubios bis jetzt.
Allerdings ist von hier aus unklar, ob du daran Schuld hast oder der Anwalt. ;-)
Gerade der Spaß mit den strafbewährten Unterlassungserklärungen ist aber auch
der Grund dafür, dass ich _jedem_ Abmahnungsempfänger (ich vermeide bewusst
das Wort Opfer) nur dringendststst empfehlen kann, sowas von einem Anwalt
bearbeiten zu lassen! Das Geld ist regelmäßig gut angelegt in solchen Fällen.
Gruß
Die schwarze Piste
Hell-O!
Ergänzend zu den bisherigen Hinweisen noch was zum Nachlesen:
http://www.digitale-wertschoepfung.de/artikel/rechtsanwalt-abmahnungen-grundlagen/
http://www.digitale-wertschoepfung.de/artikel/rechtsanwalt-abmahnungen-formulierungshilfen/
Siechfred