hi,
Der Kunde hat natürlich jetzt bei uns um Rat gefragt...nur was soll man ihm raten?
Dem bisherigen Betreiber eine angemessene Frist setzen, die angemerkten Mängel zu beseitigen - und wenn das nicht geschieht, weg von dort. Notfalls per gerichtlicher Durchsetzung.
Dass noch nicht mal die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes bisher erfolgt ist, ist ja wohl blanker Hohn. Wenn daraufhin ein Mitbewerber abmahnen wollte, ginge dies schliesslich auf die Kappe deine Kunden - da kann es nicht sein, dass der von ihm beauftragte Dienstleister sich sträubt, diese gesetzlich begründete Änderung vorzunehmen.
Die Konsultation eines Anwaltes ist auch hier - wie immer in solchen und ähnlich gelagerten Fällen - anzuraten.
Der weiss, welche Schritte zu unternehmen sind, wie bspw. Fristsetzungen zu dokumentieren sind, etc.
gruß,
wahsaga
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