Norbert: Aktivlegitimation abgestritten

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Hallo,

Das klingt sehr seltsam - für Schäden, die nicht vom Mieter verursacht wurden, kann m.E. die Kaution nicht zurückbehalten werden.

kann wohl,
die Mietsicherheit muss in jedem Falle eingefordert werden. Von sich aus muss kein Vermieter selbige auszahlen. So soll es im Gesetz stehen ...

obwohl sich das Fenster im oeffentlich zugaenglichen Teil des Kellers befindet.
Das dürfte dabei m.E. keinerlei Rolle spielen.

hmm,
A - fuer Gemeinschaftseinrichtungen ist der Vermieter zustaendig und die von ihm abgeschlossene Versicherung reguliert auftretende Schaeden.
B - Fuer Schaeden in angemieteten Raeumen haftet der Mieter und laesst dies seine Hausratsversicherung regulieren, ausser es faellt unter die erstgenannte Hausversicherung des Vermieters, z.B. fuer das Dach der Dachgaupe eines Zimmers ist immer der Hausbesitzer zustaendig.

Gruss und Dank
Norbert