Hallo
So, hab' mich mal bei einem Anwalt zu dem Thema durchgefragt. Hier also meine laienhafte Wiedergabe.
Ich verstehe immer noch nicht, worauf es überhaupt hinauslaufen soll. Ein ehemaliger Mieter klagt auf Herausgabe der Mietkaution. Wenn er dies tut, tut er es doch wohl mit einem Anwalt, oder? Wenn nicht, ist das mMn purer Leichtsinn.
Wenn ich den Verlinten Wikipediaartikel richtig lese, ist die Aktivlegitimation ein Synonym dafür, dass jemand berechtigt ist, zu klagen, hier also ein Anspruch auf die Kaution zu vermuten ist. Wenn der Anwalt die Aktivlegitimation in Abrede zu stellen, bestreitet er damit, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf die Kaution besteht. So habe ich das in etwa verstanden.
So weit, so richtig. "Ist der Kläger der Anspruchsberechtigte?" lautet die Frage.
Stellt sich mir die Frage, was soll das mit einer laufenden Insolvenz zu tun haben?
Wenn jemand eine Privatinsolvenz zu laufen hat, darf er das Geld nicht einklagen, da ihm das Geld nicht zusteht. Es ist Teil der Insolvenzmasse die der Insolvenzverwalter einklagen muss, falls seinerseits Interesse besteht.
Der Anwalt der Gegenseite bestreitet die Aktivlegitimation also offensichtlich zurecht. Der Kläger soll sich fix an einen Anwalt wenden, aber das hatten wir schon, ne?
Ach ja, da war noch die Frage, wie man die Aktivlegitimation wiederherstellen kann.
In diesem Fall (auch wenn das praktisch nicht weiterhilft): Raus aus der Insolvenz.
Dies war keine Rechtsberatung.
Tschö, Auge
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
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