Hi,
Warum soll der Mieter für (Sturm)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?
Warum soll der Vermieter für (Sturm-)Schäden, die offensichtlich nicht von ihm verursacht wurden, zahlen?Elementarschäden sind m.W. das Risiko des Eigentümers.
Das mag sein, weil es irgendwann mal so festgelegt wurde. Es ist meiner Ansicht nach aber "bloß" eine juristische Festlegung und nicht natürlicher als wenn der Mieter dafür haften müsste.
Als Mieter würde ich erwarten, daß sich die Mietsache in benutzbarem Zustand befindet.
Glücklicherweise hat in Deutschland der Vermieter auch eine Verantwortung dafür, dass sich das vermietete Objekt in einem benutzbaren Zustand befindet.
Fällt z.B. im Winter die Zentralheizung aus, muß nicht der Mieter dafür zahlen, daß sie repariert wird, im Gegenteil, wenn die Heizung nicht kurzfristig (auf Kosten des Vermieters) repariert wird, kann der Mieter die Miete kürzen ...
Wie ich bereits schon sagte, sind solche Dinge im Mietrecht geregelt. Insbesondere auch, da Norbert sagte, dass sich das Fenster in einem gemeinschaftlich genutzten (?) Raum befand, glaube ich nicht, dass der Mieter in diesem Fall für den Schaden haftbar gemacht werden kann.
Das ändert aber nichts daran, dass ich dazu raten würde, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen. Der kann nämlich aufgrund der genauen Tatsachen und der örtlichen Rechtslage defintiv sagen, wie es schlussendlich in diesem Fall rechtlich aussieht.
Schöne Grüße,
Johannes