Norbert: Selbstgespräch beantworten

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Hallo,

der Treuhaender schaltet sich nur ein, wenn er von dem Kuchen auch etwas abbekommt. Nun liegen die Pfaendungsfreibetraege in der BRD so hoch, dass zwischen HarzIV und besagter Grenze noch viel Spielraum ist, konkret so um die 1000 Euro. Um alles was in diesen Freiraum faellt, muss sich der Mieter schon selbst kuemmern, natuerlich unter Zuhilfename eines Anwaltes, macht ja auch nix, weil die Gegenseite sowieso den ganzen Ramsch blechen muss.

Womit wir zu Deiner Frage kommen:

Niemand, auch kein Anwalt, darf eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen.
Nicht? Da stellt sich mir die Frage, wozu dieser Berufsstand ansonsten da ist.

hmm,
dazu, wozu eigentlich jeder Berufsstand da ist. Um davon gut leben zu koennen, zu mehr nicht.
Der Fall, dass anderen geholfen wird, stellt einen moeglichst zu vermeidenden Sonderfall dar.
Zufriedene Kunden kommen vielleicht wieder, unzufriedene muessen wiederkommen um ihre Beduerfnisse zu befriedigen.

Eine verbindliche Rechtsauskunft ist die Aussage eines Anwaltes, die von einem ordentlichen Gericht fuer richtig befunden wurde. Vorher ist es nur eine Meinung eines Anwaltes, mehr nicht.

Gruss Norbert