Hallo,
Wenn du krankgeschrieben bist, hast du alles zu unterlassen, was dein Gesundwerden verzögern kann - was natürlich abhängig davon ist, welche Krankheit vorliegt, und was der Arzt verordnet. Wäre Bettruhe verordnet, könntest du nicht einkaufen gehen.
oh oh. Das stimmt aber nicht. Selbst wenn Bettruhe verordnet ist, darf er einkaufen gehen. Disko oder Kinobesuche sind natürlich etwas anderes.
Die Arbeitsgerichte sind mit solchen Streitfällen durchaus beschäftigt - aber nicht jeder kleine Verstoß führt automatisch zu einer wirksamen Kündigung.
Schon gar nicht wegen einkaufen bei verordneter Bettruhe. Das ist einfach kein Kündigungsgrund. Ich weiß es deshalb, weil ich auch schon in der Situation war und ich mich damals 'raus winden' musste. Allerdings litt das allgemeine Klima unter solchen Vorwürfen dermaßen, dass ich kurze Zeit später selbst gekündigt habe.
Grüße, Matze