Hallo zusammen!
An die Rechtsexperten unter euch:
Ich habe folgendes Problem: Ich betreibe ein Gewerbe. Als Kleingewerbetreibender bin ich verpflichtet mit meinem Namen in der Geschäftswelt aufzutreten. Allerdings betreibe ich das Gewerbe auch unter einem Pseudonym. Im Briefverkehr trage ich natürlich meinen Namen mit ein.
Nehmen wir an mein Synonym lautet: xyz dienstleistungen.
Nun habe ich für mein Synonym auch eine Website. Sagen wir www.xyz.de.
Jemand anderes besitzt die Domain www.xyz-dienstleistungen.de und nutzt diese nicht. Ich habe angefragt ob ich sie haben könnte. Daraufhin verlangte man viel Geld von mir. Doch der Eigentümer hat rein gar nichts mit "xyz" zu tun.
Bei der DENIC gilt ja normalweise wer zuerst kommt, mal zuerst. Aber es gilt doch auch dass man eine Domain abtreten muss (unentgeldlich) wenn eine andere Person (oder Unternehmen) die Domain eher beansprucht.
Mir ist zwar bewusst dass mein "xyz"-Pseudonym nicht eingetragen ist oder markenrechtlich geschützt ist, dennoch operiere ich unter diesem Namen. Der aktuelle Domaininhaber hat rein gar nichts mit diesem Namen zu schaffen.
Interressant ist vielleicht auch noch die Tatsache dass ich selbst diese Domain hatte, sie dann gekündigt habe und nun hat sie jemand anderes.
Meine Frage: Habe ich das RECHT die Domain unentgeldlich einzufordern? Oder was habe ich für Möglichkeiten.
Vielen Dank im Voraus an das beste Forum der Welt!