Domain-Recht
Sigmar
- recht
Hallo zusammen!
An die Rechtsexperten unter euch:
Ich habe folgendes Problem: Ich betreibe ein Gewerbe. Als Kleingewerbetreibender bin ich verpflichtet mit meinem Namen in der Geschäftswelt aufzutreten. Allerdings betreibe ich das Gewerbe auch unter einem Pseudonym. Im Briefverkehr trage ich natürlich meinen Namen mit ein.
Nehmen wir an mein Synonym lautet: xyz dienstleistungen.
Nun habe ich für mein Synonym auch eine Website. Sagen wir www.xyz.de.
Jemand anderes besitzt die Domain www.xyz-dienstleistungen.de und nutzt diese nicht. Ich habe angefragt ob ich sie haben könnte. Daraufhin verlangte man viel Geld von mir. Doch der Eigentümer hat rein gar nichts mit "xyz" zu tun.
Bei der DENIC gilt ja normalweise wer zuerst kommt, mal zuerst. Aber es gilt doch auch dass man eine Domain abtreten muss (unentgeldlich) wenn eine andere Person (oder Unternehmen) die Domain eher beansprucht.
Mir ist zwar bewusst dass mein "xyz"-Pseudonym nicht eingetragen ist oder markenrechtlich geschützt ist, dennoch operiere ich unter diesem Namen. Der aktuelle Domaininhaber hat rein gar nichts mit diesem Namen zu schaffen.
Interressant ist vielleicht auch noch die Tatsache dass ich selbst diese Domain hatte, sie dann gekündigt habe und nun hat sie jemand anderes.
Meine Frage: Habe ich das RECHT die Domain unentgeldlich einzufordern? Oder was habe ich für Möglichkeiten.
Vielen Dank im Voraus an das beste Forum der Welt!
hi,
Interressant ist vielleicht auch noch die Tatsache dass ich selbst diese Domain hatte, sie dann gekündigt habe und nun hat sie jemand anderes.
Interessant ist doch dann vor allem die Frage - warum hast du sie freigegeben?
Meine Frage: Habe ich das RECHT die Domain unentgeldlich einzufordern?
Irgendwie fragst du gerade danach, ob du den bereits ausgespuckten Kaugummi zum weiterkauen zurückfordern kannst.
Mit gesundem Menschenverstand kann man dazu eigentlich nur sagen: Schön blöd, ihn überhaupt erst auszuspucken.
gruß,
wahsaga
hallo,
und danke für deine konstruktive Antwort. Freigegeben hatte ich die Domain aus folgendem Grund. Das Gewerbe wurde eingestellt. Da ich es nun wieder aufgenommen habe hätte ich die Seite gerne wieder.
Mir ist durchaus bewusst dass es ein Fehler war, doch Kaugummi kauen bringt mich nicht weiter. Dennoch danke ich dir für deinen Beitrag.
Sollte jemand noch einen "brauchbaren" Tipp haben wäre ich sehr dankbar.
Sollte jemand noch einen "brauchbaren" Tipp haben wäre ich sehr dankbar.
Die Antwort kann nur lauten: Frag einen Anwalt. Ein entsprechender Fachmann kennt die relevante Rechtsprechung und kann dir am ehesten sagen, ob Verhandlungen oder eine Klage zum erwünschten Ziel führen, oder ob du tatsächlich keinerlei Recht auf diese Domain hast.
Hellihello Sigmar,
Bei der DENIC gilt ja normalweise wer zuerst kommt, mal zuerst. Aber es gilt doch auch dass man eine Domain abtreten muss (unentgeldlich) wenn eine andere Person (oder Unternehmen) die Domain eher beansprucht.
Was soll das bedeuten? Wenn Du mit der Domain kein Markernrecht verletzt (oder Wettberwerbsrecht) kann sie jeder nutzen.
Mir ist zwar bewusst dass mein "xyz"-Pseudonym nicht eingetragen ist oder markenrechtlich geschützt ist, dennoch operiere ich unter diesem Namen. Der aktuelle Domaininhaber hat rein gar nichts mit diesem Namen zu schaffen.
Ich habe bei montessori-kinderhaus.de mal die Berliner IHK angeschrieben und prompt Antwort erhalten (per Telefon!). In dem Fall wäre allemal zu prüfen gewesen, ob der Domaingbetrieben unlauteren Wettbewerb betreibt (was draufsteht muss auch drinne sein). Die IHK riet, im Zweifel die Verbraucherzentrale zu konatkierten.
Gruß,
frankx