frankx: Domain-Recht

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Hellihello Sigmar,

Bei der DENIC gilt ja normalweise wer zuerst kommt, mal zuerst. Aber es gilt doch auch dass man eine Domain abtreten muss (unentgeldlich) wenn eine andere Person (oder Unternehmen) die Domain eher beansprucht.

Was soll das bedeuten? Wenn Du mit der Domain kein Markernrecht  verletzt (oder Wettberwerbsrecht) kann sie jeder nutzen.

Mir ist zwar bewusst dass mein "xyz"-Pseudonym nicht eingetragen ist oder markenrechtlich geschützt ist, dennoch operiere ich unter diesem Namen. Der aktuelle Domaininhaber hat rein gar nichts mit diesem Namen zu schaffen.

Ich habe bei montessori-kinderhaus.de mal die Berliner IHK angeschrieben und prompt Antwort erhalten (per Telefon!). In dem Fall wäre allemal zu prüfen gewesen, ob der Domaingbetrieben unlauteren Wettbewerb betreibt (was draufsteht muss auch drinne sein). Die IHK riet, im Zweifel die Verbraucherzentrale zu konatkierten.

Gruß,

frankx