Hallo,
also ganz spontan würde ich dem Vermieter empfehlen, doch einfach mal die Handwerker vorbeizuschicken, wenn er "innerhalb von 14 Tagen einen neuen Einbau" bestätigt haben möchte. Mir scheint die Reparatur nämlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters zu fallen. Ich bin allerdings kein Experte - also lass Dich unbedingt von eben solchen beraten.
Witzigerweise hatte ich mit meiner Hausverwaltung kürzlich ganz ähnliche Maleschen. Hier ging es um die Dusch-Kabine und die kompletten Armaturen im Bad. Die wollte ich erneuert haben, weils einfach schäbig aussah. Die Hausverwaltung empfahl mir freundlich, das doch einfach auf eigene Kosten zu machen. Prima Idee. Ich bin dann einfach vorbeigefahren, hab meine Einschätzung der Sachlage vorgetragen und empfohlen, hier doch einfach die Gerichte entscheiden zu lassen, da ich mir auch selbst nicht sicher war. Das Ende vom Lied war jedenfalls, dass 1 Woche später die Handwerker klingelten. Ich weiß also immer noch nicht, wie die genaue Rechtslage aussieht. Jedenfalls musste ich nix zahlen. In meiner Zweit-Wohnung wurde das Bad schon vor längerer Zeit auf meinen Wunsch hin erneuert. Auch hier hat der Vermieter gezahlt, ohne irgendwelche Schwierigkeiten zu machen.
So viel zu meinen Erfahrungen in Sachen Bad-Renovierung.
Cheers
Cervantes