Datenschutz wie Impressum vorgeschrieben?
HansMaier
- recht
Hallo,
Immer wieder liest man neben dem Link zum Imressum müsse auch ein Link zur Datenschutzrichtlinie der jeweiligen Site "ständig erreichbar" sein falls auf der betreffenden Seite Daten gespeichert werden.
Gleichzeitig ist dieser Hinweis jedoch zum Beispiel hier nicht vorhanden obwohl nicht nur die Beiträge der User sondern vermutlich auch Serverprotokolle mit einer Zugriffsstatistik im Hintergrund erstellt und gespeichert werden.
Auf meiner Seite werwende ich Google Analytics da mich interessiert wonach meine Besucher gesucht haben, welche Inhalte wie lange aufgerufen wurden und welche Bildschirmauflösungen etc verwendet wurden.
Benötige ich einen ständigen Datenschutzlink und falls ja reicht der übliche Text
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aus? Interessant dabei ist der Tippfehler Googe Inc an Stelle von Google Inc der sich mitlerweile auf zig Internetseiten wieder findet.
Es lebe Copy & Paste ;-)
MfG
Hi.
[...]
Füttere ihn ruhig weiter mit Cookies, deinen großen Bruder, damit er groß und stark wird! :-(
vg Bud
Immer wieder liest man neben dem Link zum Imressum müsse auch ein Link zur Datenschutzrichtlinie der jeweiligen Site "ständig erreichbar" sein falls auf der betreffenden Seite Daten gespeichert werden.
Das gilt imho nur, wenn auf der Seite personenbezogenen bzw. personenbeziehbare Daten gespeichert werden.
Gleichzeitig ist dieser Hinweis jedoch zum Beispiel hier nicht vorhanden obwohl nicht nur die Beiträge der User sondern vermutlich auch Serverprotokolle mit einer Zugriffsstatistik im Hintergrund erstellt und gespeichert werden.
s. oben
Auf meiner Seite werwende ich Google Analytics da mich interessiert wonach meine Besucher gesucht haben, welche Inhalte wie lange aufgerufen wurden und welche Bildschirmauflösungen etc verwendet wurden.
Benötige ich einen ständigen Datenschutzlink und falls ja reicht der übliche Text
Das ist eine interessante Frage, die sich nicht so an hoc beantworten lässt. Dass ganze musste man eingehend prüfen.
Wenn es sich allerdings um eine rein private Seite handelt, unterliegst du nicht den Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogenener Daten ist für rein persönliche und familiäre Zwecke erlaubt.
Wenn nicht muss man zuerst klären wäre, ob du auf deiner Seite einen Teledienst bzw. einen Telemediendienst anbietest. Wenn ja gilt für dich das Teledienstegesetz und Teledienstedatenschutzgesetz bzw. (ab vorausichtlich 1. März) das Telemediengesetz. (event. kommt auch der Mediendienstestaatsvertrag noch in Betracht). Ansonsten gibt für dich wahrscheinlich das Bundesdatenschutzgesetz.
Weitere Ausführungen sind hier schwierig. Eine gute Quelle um solche Fragen zu beantworten sind jedoch die Kommentare zu den jeweiligen Gesetzen (z.B. Simitis: Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz).
Einzusehen z.B. in der Bibliothek der nächsten Uni mit Jura-Studiengang.
Gruß
Stareagle
Hallo,
Wenn es sich allerdings um eine rein private Seite handelt, unterliegst du nicht den Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogenener Daten ist für rein persönliche und familiäre Zwecke erlaubt.
Meine HP mit Reiseberichten etc. ist rein privat. Google verwendet die auf meiner privaten Seite gesammelten Daten jedoch kommerziell...
Wenn nicht muss man zuerst klären wäre, ob du auf deiner Seite einen Teledienst bzw. einen Telemediendienst anbietest.
Ist die reine Existenz einer Internetseite nicht bereits ein Teledienst?
Einzusehen z.B. in der Bibliothek der nächsten Uni mit Jura-Studiengang.
Sind diese Quellen auch für nicht Juristen verständlich?
MfG
Hallo,
Meine HP mit Reiseberichten etc. ist rein privat. Google verwendet die auf meiner privaten Seite gesammelten Daten jedoch kommerziell...
Stimmt, daran hatte ich garnicht dran gedacht.
Wenn nicht muss man zuerst klären wäre, ob du auf deiner Seite einen Teledienst bzw. einen Telemediendienst anbietest.
Ist die reine Existenz einer Internetseite nicht bereits ein Teledienst?
Siehe Teledienstegesetz §2 (http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/index.html)
Da aber Reiseberichte auf der Seite hast, könnte es sich auch um einen Mediendienst handeln. Wobei das ab 1. März eh egal ist, da das Telemediengesetz beide Bereiche zusammenfasst.
Einzusehen z.B. in der Bibliothek der nächsten Uni mit Jura-Studiengang.
Sind diese Quellen auch für nicht Juristen verständlich?
Ich bin selbst kein Jurist, sondern Informatiker. Allerdings hab ich dieses Semester die Veranstaltung Datenschutz 1 (Informatik-Veranstaltung) besucht. Dort musste man ein Gutachten zu einer datenschutzrechtlichen Fragestellung erstellen. Und da muss man natürlich zwangsläuft juristische Literatur wälzen. Ich fand die Kommentare einigermaßen verständlich. (z.B. den angesprochenen Simitis).
Gruß
Stareagle