_roro: Impressum

Moin!

muss das Impressum eine statische HTML-Datei like 'impressum.html' sein?

Oder darf das Impressum auch ein 'impressum.cgi' sein, was zur Laufzeit dynamisch erzeugt wird?

--roro

  1. Ist doch im Grunde egal, es muss nur abrufbar sein und die vorgeschriebene Information enthalten.

    Grüße.

    1. Ist doch im Grunde egal, es muss nur abrufbar sein und die vorgeschriebene Information enthalten.

      Danke Rafael!

      Mir schwant ein teuflischer Plan...

      --roro

      1. Hi,

        Mir schwant ein teuflischer Plan...

        welchen? Das würde mich mal Interessieren ....... ;)

        1. Mir schwant ein teuflischer Plan...
          welchen? Das würde mich mal Interessieren ....... ;)

          Mich auch - teuflisches immer!

          1. Mir schwant ein teuflischer Plan...
            welchen? Das würde mich mal Interessieren ....... ;)
            Mich auch - teuflisches immer!

            Naja, ist nur son Gedanke: Rotierende eMai-Adressen. Das Impressum zeigt eine eMai-Adresse, die nur kurze Zeit(1) gültig ist.

            Ich gehe davon aus, dass eine gewisse Zeit(2) vergeht, zwischen der "Erfassung" der eMail-Adresse von einem SPAM-BOT und der Weitergabe dieser eMail-Adresse zu der eigentlichen SPAM-Schleuder.

            Wenn ich dafür sorge, dass die Zeit(1) kleiner ist als Zeit(2) bekomme ich keine SPAM-Mails mehr.

            Muss mal drüber schlafen, bis das reift...

            --roro

            1. Hallo roro,

              genau das habe ich mir schon gedacht.... eigentlich eine gute Idee, halt uns doch bitte auf dem laufenden.

              lg Sven

            2. Hallo

              ... Rotierende eMai-Adressen. Das Impressum zeigt eine eMai-Adresse, die nur kurze Zeit(1) gültig ist.

              Wenn ich dafür sorge, dass die Zeit(1) kleiner ist als Zeit(2) bekomme ich keine SPAM-Mails mehr.

              Du weißt schon, dass man unter der Emailadresse, die im Impressum angegeben wird, erreichbar sein soll? Und das nicht nur für Spam, sondern auch für einen Besucher der Site. Den schlössest du genauso aus, wie Spamversender.

              Tschö, Auge

              --
              Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
              (Victor Hugo)
              Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
              1. Hallo,

                Du weißt schon, dass man unter der Emailadresse, die im Impressum angegeben wird, erreichbar sein soll? Und das nicht nur für Spam, sondern auch für einen Besucher der Site. Den schlössest du genauso aus, wie Spamversender.

                Wenn sich meine Telefonnummer ändert (z.B. weil ich umziehe) kann ich doch auch nicht zeitgleich alle Online-Dolumente, alle Briefbögen etc. zeitgleich abändern.
                Und es muss doch erlaubt sein, meine e-mail-Adresse zu ändern.
                Einmal im Jahr, weil ich den Provider wechsle, oder dreimal oder jeden Monat, wo liegt die Grenze.
                Man könnte bei diesem System dem menschlichen Leser ja den Hinweis geben, dass er sich mit dem Kontakt 'beeilen' soll, da sich die Adresse 'demnächst' ändert.
                Gruß
                Gunther

  2. Moin!

    muss das Impressum eine statische HTML-Datei like 'impressum.html' sein?

    Oder darf das Impressum auch ein 'impressum.cgi' sein, was zur Laufzeit dynamisch erzeugt wird?

    Woher soll denn der Besucher deiner Seite wissen, dass impressum.cgi eine dynamische und impressum.html eine statische Seite wäre? Webserver sind konfigurierbar und hinter impressum.html kann z.B. in Wirklichkeit eine PHP-Datei stecken.

    Und wie verhielte sich das bei impressum, also ohne irgendeine Dateiendung?

    Viele Grüße,
    Robert

  3. Wenn Du die links, die eh jeder kennt, wegläßt und die Werbung,
    die eh keiner anklickt auch, dann wird Deine Homepage zu einer
    rein privaten Homepage und die braucht kein Impressum.

    1. Wenn Du die links, die eh jeder kennt, wegläßt und die Werbung,
      die eh keiner anklickt auch, dann wird Deine Homepage zu einer
      rein privaten Homepage und die braucht kein Impressum.

      Jaja schon. Aber wenn ich auf die Werbung, die eh keiner anklickt und die damit verbundenen Einnahmen, die der Domain-Kosten-Deckung dienen, auch noch verzichten müsste, bräuchte ich überhaupt keine Homepage ;-)

      --roro

      1. Hallo.

        Aber wenn ich auf die Werbung, die eh keiner anklickt und die damit verbundenen Einnahmen, die der Domain-Kosten-Deckung dienen, auch noch verzichten müsste, bräuchte ich überhaupt keine Homepage ;-)

        Guter Plan.
        MfG, at

    2. Wenn Du die links, die eh jeder kennt, wegläßt und die Werbung, die eh keiner anklickt auch, dann wird Deine Homepage zu einer rein privaten Homepage und die braucht kein Impressum.

      Nicht nach dem TDG, in der Tat. Was aber ist mit der Anbieterkennung nach dem MDStV? Wenn du direkt auf Rolfs Homepage anspielst: Die Tendenz geht hier in Richtung Mediendienst mit der entsprechenden Verpflichtung zur Anbieterkennung nach § 10 MDStV.

      Im Übrigen wird es hier Veränderungen durch das Telemediengesetz geben (Verabschiedung und damit Inkrafttreten voraussichtlich im März 2007).

      Siechfred

      --
      Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
    3. Hi,

      Wenn Du die links, die eh jeder kennt, wegläßt und die Werbung,
      die eh keiner anklickt auch, dann wird Deine Homepage zu einer
      rein privaten Homepage und die braucht kein Impressum.

      Ja, rein private Homepages brauchen kein Impressum. Sofern Du also nur über/mit dich/Familie/Freunde schreibst, ist das privat.

      Sofern Du (auch) über Dritte schreibst, die dich nicht persönlich kennen (Motto: "Mein Urlaub hätte so schön werden können, aber die Deppen vom Reiseveranstalter xyz haben's voll verpeilt!" ), dann ist das nicht mehr privat -> Impressumspflicht.

      Aber es gibt natürlich noch weitere Gründe, um bei "privaten" Seiten in der Impressumspflicht zu sein.

      Übersicht über die neue Rehtslage: Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt!

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      1. Sofern Du (auch) über Dritte schreibst, die dich nicht persönlich kennen (Motto: "Mein Urlaub hätte so schön werden können, aber die Deppen vom Reiseveranstalter xyz haben's voll verpeilt!" ), dann ist das nicht mehr privat -> Impressumspflicht.

        So ein Blödsinn!
        Impressum hat nur entfernt mit privat oder nicht zu tun. Das Geschäftsmäßige ist das Entscheidende.

        1. Hi,

          Impressum hat nur entfernt mit privat oder nicht zu tun. Das Geschäftsmäßige ist das Entscheidende.

          Ich rate dir, den Inhalt des von mir geposteten Links bezügl. der neuen, geänderten Rechtslage zu studieren ...

          ... was natürlich besser gekommen wäre, bevor Du dich öffentlich zum Affen gemachst hast. >:->

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
          1. Ich rate dir, den Inhalt des von mir geposteten Links bezügl. der neuen, geänderten Rechtslage zu studieren ...

            ... was natürlich besser gekommen wäre, bevor Du dich öffentlich zum Affen gemachst hast. >:->

            Den Affen möchte ich überhört haben
            ich habe bereits zwei Clienten in dieser Sache erfolgreich vertreten.
            Schönen Abend noch.

            1. Hi,

              Den Affen möchte ich überhört haben

              Dann würde ich mich an deiner Stelle doch mal mit "Blödsinn" zurückhalten! :-)

              ich habe bereits zwei Clienten in dieser Sache erfolgreich vertreten.

              Uih, toll - ich versinke im Staub vor dir! ;->

              Daß "Geschäftsmäßigkeit" *das* Kriterium für Impressumspflicht *war*, mußt Du *mir* nicht sagen (wie man leicht via Archiv herausfinden kann - denn diese Auffassung habe ich hier, gegen Widerstände, bereits explizit vertreten).

              Die Betonung liegt aber auch auf "war"! Und daß Du Clienten nach der neuen, geänderten Rechtslage erfolgreich vertreten hast, halte ich für eine schlichte Unmöglichkeit. Die neue Rechtslage gilt erst seit, ähm, heute - wie jeder **** hätte nachlesen können, wenn er nur dem von mir geposteten Link gefolgt wäre. Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer das Internet beherrscht (also diesen Sache mit den praktischen Links, die man anklicken kann, um vertiefende Informationen zu erhalten) ebenfalls ...

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              1. Daß "Geschäftsmäßigkeit" *das* Kriterium für Impressumspflicht *war*, mußt Du *mir* nicht sagen (wie man leicht via Archiv herausfinden kann - denn diese Auffassung habe ich hier, gegen Widerstände, bereits explizit vertreten).

                Übrigens, du magst dich vielleicht an unsere Diskussion erinnern (http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2006/3/t125125/#m810058 ff.), dort insbesondere meine Ausführungen zur Frage "Geschäftsmäßigkeit und Einnahmenerzielung". Die Begründung zum TMG verweist ausdrücklich auf die damals von mir zitierte EU-Richtlinie:

                <cite>
                5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten
                § 5 TMG enthält die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die derzeit in §
                6 TDG geregelt sind. Diese werden unverändert übernommen. Allerdings enthält § 5 TMG
                die Ergänzung, dass es sich bei den geschäftsmäßigen Telemedien um solche handeln muss,
                die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den
                Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt für Dienste der
                Informationsgesellschaft, also nach europäischem Recht für solche Dienste, die in der Regel
                gegen Entgelt erbracht werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche
                Gegenleistung voraus. Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer
                Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder
                entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den
                Informationspflichten des Telemediengesetzes.
                </cite>

                Und § 5 Abs. 2 TMG schließlich spannt den Bogen zum Rundfunkstaatsvertrag:

                <cite>
                Der neue Absatz 2 stellt wie der bisherige § 6 Satz 2 TDG klar, dass Informationspflichten
                aus anderen Rechtsvorschriften unberührt bleiben. Darunter fallen beispielsweise
                handelsrechtliche oder bürgerlich-rechtliche Informationspflichten ebenso wie die auch
                zukünftig noch staatsvertraglich auf Länderseite zu regelnden Informationspflichten für die
                nicht wirtschaftsbezogenen Telemedien. Auf die bisherige beispielhafte Benennung der
                jeweiligen Gesetze wird jedoch verzichtet.
                </cite>

                (PDF zum Nachlesen)

                Die neue Rechtslage gilt erst seit, ähm, heute - wie jeder **** hätte nachlesen können, wenn er nur dem von mir geposteten Link gefolgt wäre.

                Sch*** Sekundärliteratur. Das TMG wurde am 26.02.2007 verkündet (BGBl I Nr. 6 vom 28.02.2007, S. 179, nachzulesen auf http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php). Dort lege dein Augenmerk auf Artikel 5 des ElGVG (dessen Bestandteil das TMG ist), und siehe da: Es ist noch gar nicht in Kraft getreten. Für den genauen Termin empfehle ich die tagesaktuelle Lektüre des BGBl :)

                Siechfred

                --
                Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
                1. Hi,

                  Sch*** Sekundärliteratur. Das TMG wurde am 26.02.2007 verkündet (BGBl I Nr. 6 vom 28.02.2007, S. 179, nachzulesen auf http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php). ... Es ist noch gar nicht in Kraft getreten.

                  Yep, danke für die Korrektur. Da ist der Schreiber wahrscheinlich davon ausgegangen, daß das Gesetz (wie meistens) mit der Bekanntmachung im BGBl in Kraft tritt ...

                  ... wovon ich bis zur Kenntnis des 5. Absatzes auch ausgegangen wäre - bzw. bin. :)

                  Für den genauen Termin empfehle ich die tagesaktuelle Lektüre des BGBl :)

                  Hach, ich kann mir kaum was spannenderes vorstellen. >;->

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              2. Meine Mandanten waren reine   N u t z e r   im Sinne des TMG (auch nach der neu verkündeten Fassung) und damit freigestellt.

            2. Hallo.

              Den Affen möchte ich überhört haben

              Dein Wunsch sei dir Befehl.
              MfG, at