Zeige bitte die Stelle, an der "personenbezogen" so definiert wird, dass es sich dabei nur solche Personendaten handelt, die ohne richterliche Anordnung verfügbar sind.
_DU_ kannst die IP nicht personenbezogen speichern, _DU_ kommst auch nicht an personenbezogene Daten.
Nochmal: Zeige bitte die Stelle, an der "personenbezogen" so definiert wird, dass "personenbezogene Daten" nur dann personenbezogen sind, wenn der Speichernde aus den Daten auf die Person schließen kann.
Ich sage ja nicht, dass Du falsch liegst, ich möchte nur, dass Du Deine Meinung hieb- und stichfest anhand eines Paragraphen begründest.
Nach besagtem §3 sind personenbezogene Daten nämlich lediglich Angaben zu einer "bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person." Da steht nix von Deiner Auffassung à la "für jedermann bestimmbaren", "für den die Daten Speichernden bestimmbaren" oder dergleichen.