Gegenwärtig gelten IP-Addressen der Rechtspflege nicht als personenbezogene Daten.
Nun, da Du diese Behauptung einfach so ohne weitere Belege in den Raum wirfst, gehe ich einfach mal davon aus, dass Du noch weniger Ahnung hast als ich.
Das ist nun mal Tatsache. Aber Du - und auch andere - sind weiterhin gerne eingeladen Hinweise beizubringen, die belegen, dass die Rechtspflege IP-Addressen als schützenswerte personenbezogene Daten wertet.
Ansonsten halten wir (fürs Archiv ;) einfach fest: IP-Addressen dürfen ohne weiteres gespeichert werden.