ist es eigentlich verboten so einen Vorbestraften kriminell zu nennen, oder macht sein edel-Anwalt dann eine Absprache mit meinem zuständigen Amtsrichter auf lebenslänglich o.ä.?
Nö, ein Vorbestrafter ist ein Krimineller, allenfalls "Gewohnheitskrimineller" oder "Klein-" bzw. "Grosskrimineller" könnte als substantivische Beschreibung von herrn Hartz problematisch sein.
Damit es nicht passiert, dass wichtige Personen vorschnell unter Namensnennung geehrt werden, ist es auch allgemein üblich bspw. Strassenbenennungen oder andere Ehrungen post mortem zu vergeben.
Stellt Euch einfach mal vor Riester wird bei einem Banküberfall gepackt oder Frau Merkel ("Merkelsteuer") beim Raubüberfall auf einen Damenausstatter.
Bei Ehrungen, die zu Lebzeiten entgegengenommen werden (müssen), gibt es allerdings immer das Problem, dass die geehrte Person ihre Unwürdigkeit später selbst nachweist (Arafat fällt uns da sofort ein.).