hi,
[...] Daher erlaube ich mir kein Urteil darüber, wo eine Erhöhung nun notwendig ist und wo nicht.
Prinzipiell erscheint es mir aber durchaus nachvollziehbar, dass bei Empfängern von Sozialleistungen (Harz IV) ein Ausgleich für die Mehrwertsteuererhöhung notwendig ist, während das beim durchschnittlichen Rentner nicht der Fall ist.
Du erlaubst dir also kein Urteil, aber für "durchaus nachvollziehbar" hältst du es schon - auf welcher Basis, wenn man fragen darf?
gruß,
wahsaga
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