Nixwisser: Frage des Gehaltes/Mieten

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Natürlich, genauso wie Du jemand Unbekanntem Dein Auto nicht vermieten brauchst.
Aha, so sieht das aus, und wie ist das wenn man Ausländer abwimmelt weil man diesen keine Wohnung/Haus anvertrauen möchte?

Da möchte ich doch mal ganz spitzbübisch fragen: Woran machst Du einen Vergleich von "Unbekannten" und "Ausländern" fest? Das Merkmal eines Unbekannten sind (offenkundig) seine unbekannten Eigenschaften, wovon man direkt zum unbekannten Geschäftsrisiko und damit zu einem guten Grund für die Vertragsverweigerung kommt. Das Merkmal eines Ausländers ist, dass er aus dem Ausland stammt - aber wie kommst Du von dieser allgemeinen Feststellung auf das unbekannte Geschäftsrisiko? (Vorsicht, Glatteis)

Wenn der Mieter _unbedingt_ wissen möchte ob ich schon was auf dem Kerbholz habe soll er doch eine Schufa-Auskunft einholen.

Wie ich schon schrieb: Ansichtssache. Wenn sich fünf Interessenten um eine Wohnung schlagen, wäre der Vermieter doch schön blöd, wenn er sich den ganzen Papierkram (und womöglich auch noch die Gebühren dafür) aufhalst.
Und jetzt erzähle nicht, dass Du das machen würdest. Als Vermieter käme von Dir unter Garantie der Satz "Wenn der Mieter _unbedingt_ die Wohnung haben möchte, soll er doch seine Schufa-Auskunft vorzeigen."