Hallo Marcus,
das Sie dann die hälfte seiner Lebensversicherung kassieren kann
das stimmt so nicht ganz. Ihr steht die Hälfte des Rückkaufswerts der LV *zum Zeitpunkt der Trennung* (also '95) zu.
Genaueres sagt dir (ihm) aber ein auf diese Fälle spezialisierter Anwalt.
Grüße,
Jochen