Moin
Wenn die LV während der Ehe mit Gütergemeinschaft angelegt wurde hat die Frau natürlich ein Recht auf ihren Anteil - dabei spielt ihr Lebenswandel keine Rolle.
Die einzige mir bekannte Ausnahme wäre der Eintritt des Versicherungsfalles, da käme es auf den Begünstigten an. Das möchte ich aber deinem Freund lieber nicht wünschen.
Gruß
rfb
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Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
(Galileo Galilei)
Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
(Galileo Galilei)