Der Martin: Übergabe eines Projekts an einen anderen

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Hi,

Und wenn der Dienstleister mich, wie beschrieben, in meinen Rechten an etwas, das ich selbst in Auftrag gebe, "einschränken" will, dann kommt dieser Anbieter für mich nicht in Frage.

Also hast Du noch nie eine Schallplatte gekauft oder eine CD?

doch, schon oft - aber nicht die Herstellung einer solchen in Auftrag gegeben, und genau das war ja hier der Knackpunkt.

Wäre ich jetzt aber aktiver Musiker und würde ein Studio mit der Vervielfältigung meiner ersten CD beauftragen, dann würde ich den Leuten sonstwas erzählen, wenn die mir weismachen wollten, ich dürfe die darauf enthaltenen Musikstücke später nicht mehr durch ein anderes Studio nachbearbeiten lassen!

Im übrigen darf man eine erworbene Webseite nach Belieben verändern, man darf sie danach nur nicht wieder öffentlich zugänglich machen. Und darum geht es hier doch.

Wenn ich sie extra für mich und nach meinen Vorgaben habe anfertigen lassen, dann darf ich das sehr wohl - schließlich ist es mein Eigentum, ich habe ja nur einen "Handwerker" mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.
Ein Landschaftsgärtner macht mir ja auch keine Vorschriften, was ich nachher in dem Garten tun und lassen darf, den er angelegt hat - ich darf ihn verkaufen, vermieten, massenhaft Leute auf große Parties einladen ...

Wenn ich dagegen irgendein (nicht freies) Massen-Template von der Stange nehme, dann gebe ich dir natürlich Recht.

Ciao,
 Martin

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Faulheit ist, mit dem Cocktailshaker in der Hand auf das nächste Erdbeben zu warten.