hi,
I.d.R. reichen aber die "Schöpfunghöhe" und der Verstand der Gerichte für die Arbeitsintesität nicht aus, um wirklich noch den entgangenen Ertrag einzufahren.
Es muss ja eine Entscheidung getroffen werden, die auch den Kunden nicht über Gebühr benachteiligt - wenn schon die Intelligenz des Erstellers "nicht ausreichte", solche Punkte vorher vertraglich zu fixieren.
gruß,
wahsaga
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