Ron: Schreibfehler

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Hallo,

danke für deine Antwort.
War ne Weile nicht am Rechner, deshalb jetzt erst ein Kommentar von mir.

Wenn der Kunde alles neu macht, hätte ich natürlich kein Problem mit.

Die Zugangsdaten möchte ich ihm auch nicht verweigern.
Da denke ich, hätte ich unter keinen Umständen recht dazu.

Mir geht es nur darum das nicht meine Arbeit fortgeführt wird ohne eine Abschlagszahlung.
Die Seite ist soweit von Habd gemacht wie alle meine Seiten.
Benutze jedenfalls kein Dreamweaver... Phase5 ist mein Werkzeug.

Ausgemacht war in dieser Hinsicht garnichts.

Die Sache ist sowieso noch komplitzierter.
Ich hatte in diesem Fall als Freelancer für jemand anderen gearbeitet der von einem Kunden den Auftrag erhlten hat eine Webseite zu designen und umzusetzen. Er machte das Design, ich setzte sie um.
Nun meldete sich eben nach einem Jahr ein anderer und fragte nach Zugangsdaten.

Ich möchte in diesem Fall den, dem ich zugearbeitet habe, beraten, so das eben eine Abschlagszahlung erfolgt wenn die Seite nicht neu gemacht wird.

Ausgemacht hatte er mit dem Auftraggeber eben nichts.
Wobei ich, wie du schreibst, denke, das bei einer gewissen Schöpfungshöhe nicht explizit erwähnt werden muss, das ohne Zustimmung nichts grösseres verändert werden darf.

Was für ein Satz...

Danke jedenfalls für deine Antwort darauf.
Gruß ROn

Hello,

Es muss ja eine Entscheidung getroffen werden, die auch den Kunden nicht über Gebühr benachteiligt - wenn schon die Intelligenz des Erstellers "nicht ausreichte", solche Punkte vorher vertraglich zu fixieren.

Bei "ausreichender Schöpfungshöhe" ist das eigentlich ziemlich genau geregelt, was der Auftraggeber mit dem Werk anstellen darf, wenn nichts weiter vereinbart wurde.

Eine reine Fleißarbeit, also Assemblierung vorher vorhandener Effekte und Funktionen durch den Ersteller, gibt dem Auftraggeber fast völlige Freiheit.
Wo liegen aber die Grenzen?

Wenn der OP also alles "zu Fuß" erstellt hat, also auf den Kunden angepasst "erfunden" hat, dann sind seine Chancen ziemlich gut, sich noch eine (kleine) Abstandszahlung zu sichern.
Verweigern kann er sich gegen eine "Weierentwicklung" i.d.R. nicht, da eine Webseite eben zum Zwecke der Nutzung erstellt wird und zu einer Nutzung nach dem Stand der Technik auch eine Weiterentwicklung gehört.
Er hat es ja richtig ausgedrückt. Der Preis war niedirg angesetzt, weil er sich eine weitere Amortisation durch Weiterentwicklung erhofft hat. Solange dies dem Kundejn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch hätte klar sein können/müssen, muss dieser zahlen.

Nur, wenn dem Kunden suggeriert worden ist, dass er die ultimative Website gekauft hat (CMS), die ihm niemals wieder Fremdkunden verursachen würde, hat der OP ein echtes Problem. Da gilt inzwischen auch Prospekthaftung.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom