King^Lully: Datenschutz: Besucher im Counter mit IP protokollieren

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Muss der Besucher erst mit Bestätigung einwilligen?

Du darfst das speichern, es handelt sich nicht um http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten .

Bei Bestellvorgängen im Shop werden die IP Daten mitgespeichert, um später beweisen zu können, wer wie bestellt hat.

Wüsste nicht, wo da der Beweis herkommen soll, aber speichert ruhig fleissig. Euer Berechtigungssystem und die akzeptierten AGBs sollten als Beweis herhalten.
Wenn sich später herausstellen sollte, dass die Person gar nicht existiert, dann hilft auch die IP nicht weiter.

Grüße Ram Bock

Grüsse auch an Notbock!