Cybaer: Urheberrecht/Pippi langstrumpf

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Hi,

Mich würde interessieren, ob ich als Webseitenbetreiber mit solch eine Veröffentlichung abmahnfähig würde.

"Abmahnfähig" bist Du automatisch, wenn Du *irgendwas* veröffentlichst. Ob die Abmahnung dann auch berechtigt ist, ist eine ganz andere Sache (s. z.B. Mein-Parteibuch.com » Klage von Sigmar Gabriel abgewiesen).

Gruß, Cybaer

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