selfer: Stefan Münz bei WWM

Hallo,

neulich war Stefan Münz bei Wer wird Millionär und hat natürlich auch
seine treuen Forumsmitglieder als zuschauer mitgenommen.
Doch bei der 500€ frage musste Münz seinen Publikums-Joker nehmen, kein problem da er seine Truppe als zuschauer mitgenommen hatte.
Doch auch seine treuen Forumsmitglieder die nunmal als zuschauer und somit für ein gutes ergebnis verantwortlich waren hatten so Ihre probleme bei dieser Speziellen frage:

Nunja, man kann nicht alles wissen.

  1. Hi.

    HAHAHAHAHA Sehr geil.^.^ Die wussten wohl nicht so ganz mit wem sies da zu tun haben. XD

    So long,

    Phil

  2. Nette Idee, hätte man aber glaube ich besser machen können...

  3. Hellihello,

    was ich mich schon immer frage, ist, ob und wenn ja warum es erlaubt ist, sowas (Screenshot TV oder auch TV-Ausschnitte auf Youtube) zu veröffentlichen. Hat nicht RTL die alleinigen Verwertungs und Veröffentlichungsrechte?

    Dank und Gruß,

    frankx

    1. Hey,

      türlich wird RTL da seine urheberrechte haben aber wen Interessiert das? Sollen uns jetzt alle unsere Kniestrümpfe anziehen und zum Staatsanwalt rennen?
      Informationen sollten für alle zugänglich sein.
      Was wär mit unserem Internet wenn alle nur so paragraphen-reiterisch denken und anscheißen was das zeug hält? Dieser ganze urheberrechtsscheiß bei nichtigen dingen wie ein Screenshot oder mtschnitt aus einer TV sendung die Millionen von leute am vorabend gesehen haben?
      Würde man jetzt wirklich mit solcher aktion einem Unternehmen einen Wirtschaftlen schaden zutragen hätte ich noch verständniss aber immer die jammerei wegen jedem scheiß aber selber dann das Regal voll Raubkopien haben.

      1. Hellihello,

        mh, die Ansichten gehen da weit sicher auseinander und interessieren mich hier was die Sinnhaftigkeit der Rechtslage angeht sekundär.

        Mich würde interessieren, ob ich als Webseitenbetreiber mit solch eine Veröffentlichung abmahnfähig würde. Das hieße nämlich, dass ich vom  "good-will" von u.U. goliathischen Unternehmen abhängig wäre. Sowas könnte dann nämlich rein finanziell schnell mal ins Auge gehen.

        Dank und Gruß,

        frankx

        1. Hi frank,

          ok, die frage ist garnicht mal so schlecht... mal sehen was so für Antworten kommen.
          Aber ich glaube kaum das sich auch nur ein Arsch bewegt oder gar die Forumsbetreiber abgemahnt nur weil so ein Bild was auch noch köstlich amüsant ist von einem "creativen" user gepostet wurde.

        2. Hi,

          Mich würde interessieren, ob ich als Webseitenbetreiber mit solch eine Veröffentlichung abmahnfähig würde.

          "Abmahnfähig" bist Du automatisch, wenn Du *irgendwas* veröffentlichst. Ob die Abmahnung dann auch berechtigt ist, ist eine ganz andere Sache (s. z.B. Mein-Parteibuch.com » Klage von Sigmar Gabriel abgewiesen).

          Gruß, Cybaer

          --
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          1. Hellihello

            Hi,

            Mich würde interessieren, ob ich als Webseitenbetreiber mit solch eine Veröffentlichung abmahnfähig würde.

            Gut, meinen tat ich "zu Recht" abmahnfähig (ich weiß auch, dass hier kein Rechtsforum ist (;-)). Bei Sigmar Gabriel und mein-parteibuch ist die Begründung ja noch nicht veröffentlicht. Herr Gabriel selbst kann, meiner Kenntnis nach, erstmal garnichts gegegen eine Veröffentlichung seines Fotos machen, weil er eine Person von öffentlichem Interesse ist. Anders sieht es vermutlich mit dem Fotografen des Fotos aus, der hat ja Urheberrechte. In der Abmahnung ging es vermutlich dann aber um die Verunglimpfung der Person des Hr. Gabriel. Daraum geht es in diesem "Fall" hier ja nicht.

            Da die erfahrenen Forenbetreiber hier keine Scheu haben und das Posting bleibt, scheint wohl recht große Sicherheit zu herrschen, dass entweder hier vom Sender keiner auf die Idee käme (tun sie bei Youtube ja auch nicht) sich zu beschweren, oder die nichtmal das Recht dazu hätten (das hätte mich halt interessiert, warum sie u.U. garkein Recht dazu hätten).

            Dank und Gruß,

            frankx

            1. Moin

              warum sie u.U. garkein Recht dazu hätten).

              weil sonst die ganzen Programmverarschungen in den Comedy-Shows Probleme hätten?

              Gruß
              rfb

              --
              Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
              (Galileo Galilei)
              1. Hi,

                weil sonst die ganzen Programmverarschungen in den Comedy-Shows Probleme hätten?

                Die zahlen ggf. für Nutzung von fremden TV-Material.

                Gruß, Cybaer

                --
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              2. Hellihello rfb,

                auch wenns hier sonst vielleicht keinen interessiert, oder es keiner weiß, mich würde halt genau das interessieren. Meinem Kenntnisstand in Bezug auf Urheberrecht wiederspricht das was Du beschreibst auch selbigem, und ich würde gerne wissen, ob es dann im Vorab Verträge mit Buyouts dazu gibt. Oder globale Vereinbarungen.

                Probier doch mal, von Raab 1 Minute aufzuzeichnen und sie dann auf deiner Homepage zum Download anzubieten und schick mal ne Meldung, ob was passiert (vielleicht parallel gleich eine anonyme Mail an die Rechstabteilung von PRO7). Kann ja sein - da fehlt mir das Wissen - dass das alles bei denen unter "erwünschter Promo" läuft.

                Gruß,

                frankx

                1. Hi,

                  Probier doch mal, von Raab 1 Minute aufzuzeichnen und sie dann auf deiner Homepage zum Download anzubieten

                  Warum sollte man so etwas offensichtlich illegales tun wollen?

                  Gruß, Cybaer

                  --
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                  1. Hellihello Cybaer,

                    letzter Anlauf:

                    Probier doch mal, von Raab 1 Minute aufzuzeichnen und sie dann auf deiner Homepage zum Download anzubieten

                    Warum sollte man so etwas offensichtlich illegales tun wollen?

                    Warum wird es legaler, wenn es bei Youtube passiert und warum wird es legaler, wenn statt einer Minute nur eine Sekunde oder grad ein Frame angeboten wird?

                    Dank und Gruß,

                    frankx

                    1. Hi,

                      letzter Anlauf:

                      :)

                      Warum wird es legaler, wenn es bei Youtube passiert und warum wird es legaler, wenn statt einer Minute nur eine Sekunde oder grad ein Frame angeboten wird?

                      Zitatrecht & Recht auf Erschaffung neuer Werke aus geschützen Werken.

                      Wenn das Bild Original wäre (was es nicht ist), dann greift auf jeden Fall das Zitatrecht.
                      Als Fake greift das Recht, bestehende Werke (in Ausschnitten oder zur Gänze) für eigenen Werke zu verwenden (im Rahmen des Zulässigen).

                      Wenn Du Werke ganz oder in größeren Auszügen 1 zu 1 kopierst und ohne Genehmigung wieder veröffentlichst, dann ist es halt eine Raubkopie ...

                      Gruß, Cybaer

                      --
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                      1. Hellihello Cybaer,

                        http://www.irights.info/index.php?id=516.

                        "Bei Fotos und Filmausschnitten gilt sogar die Besonderheit, dass diese nahezu ausnahmslos geschützt sind. Denn hier gibt es neben dem Urheberrecht das so genannte Lichtbildschutzrecht, das dem Urheberrecht verwandt ist, aber (noch) geringere Anforderungen an die dahinter stehende Leistung stellt. Das bedeutet, dass jedes Film-Einzelbild und jeder noch so simple Schnappschuss geschützt ist und damit grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Fotografen, Kameramanns oder Filmstudios verwendet werden darf."

                        Ich bezweifel, dass im Streitfalle das Umändern von ein paar Schriften ein Zitat- oder Satirerecht eindeutig herbeizaubert. Gegen Youtube, so entnahm ich meiner kurzen Recherche, könnten so einige Klagewellen kommen, vom deutschen Fussballbund bis Microsoft. Analysten befürchten, dass auf ein kooperatives Medienunternehmen ein unkooperatives kommen könnte. Na, schau wir mal.

                        In diesem Fall ist wohl mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass der Sender garkein Interesse an negativer Publicity hätte. Ich vermute dennoch, dass seine Rechte verletzt sind, er also könnte, wenn er wollte.

                        Dank und Gruß,

                        frankx

                        1. Hi,

                          Das bedeutet, dass jedes Film-Einzelbild und jeder noch so simple Schnappschuss geschützt ist und damit grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Fotografen, Kameramanns oder Filmstudios verwendet werden darf."

                          Um es (einigermaßen ;-)) kurz & verständlich zu machen (ich schrieb ja bereits, daß der Urheber auch z.B. beim Zitieren seine Rechte behält!): Das Urheberecht ist ein sog. "absolutes Recht". Und wie *jedem* "absoluten Recht", hat der Gesetzgeber (als Preis für die Absolutheit) auch diesem Recht sog. "Schranken" auferlegt. Welches diese Schranken sind, ist im Gesetz nachzulesen. Eine (von *einigen*) Schranken ist das Zitatrecht. Ein anderes, das Recht, geschützte Werke (in gewissem Umfang) auch weiterzuverarbeiten.

                          Das kannst Du glauben oder nicht - ich empfehle dir nicht die zusammengegoogelte, ausschnittsweise Lektüre von Sekundärquellen im Web, sondern die Lektüre des UrhG selbst (gibt es auch im Web), möglichst aber eine kommentierte Fassung (findest Du in der Buchhandlung/Bibliothek deiner Wahl).

                          Gruß, Cybaer

                          PS: Übrigens ist das mitunter proklamierte "Recht auf Privatkopie" keine solche Schranke. Anders als die von mir genannten Rechte, gibt es dieses "Recht" gar nicht. Wohl aber darf sich ein Behinderter ein Werk in eine Form kopieren, mit der er etwas anfangen kann (allen Kopierschützen und Wünschen/Rechten des Rechteinhabers zum Trotz). Das ist eine weitere Schranke, genauso wie das Recht eines Lehrers, geschützte Werke für Unterrichtszwecke zu kopieren. (Jetzt haben wir die wichtigsten Schranken wohl durch.)

                          PPS: Noch eine allgemeine Anmerkung jenseits des UrhG, für alle Fälle, wo die prinzipielle Rechtslage nicht so, sorry, eindeutig ist, wie hier: Das Gesetze/Rechte miteinander konkurrieren/sich widersprechen, ist durchaus normal. Hier gilt es, die Rechtsprechung abzuwarten (bzw. die bisherige Rechtsprechung zu interpretieren), welchem Recht eine höhere Priorität zu geben ist. Und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der höchsten Rechtsgüter, die wir haben.

                          --
                          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                          1. Hellihello Cybaer,

                            dank für die Antwort. Ist ja nicht so, dass ich nicht zumindest mit Interesse immer wieder solche Fälle beobachte.

                            Letztlich war ein Bericht über die Person, die das berühmte Che-Bild gemacht hat. Es schien mir kein Zweifel, dass er immer das Recht am Bild hat und mir will jetzt rein intellektuell nicht einleuchten, wie ich denn hier zitieren können soll, ohne sein Schutzrecht zu verletzen. Ein Zitat muss auch immer in einem größeren Zusammenhang stehen. Ich, so las ich jetzt just, darf sogar Filmzitate bringen, nicht aber in einem Kurzfilm von 5 Minuten ein Filmzitat von 2 Minuten unterbringen.

                            Du scheinst Dir ja recht sicher zu sein, dass hier keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden _könnten_. Gilt gleiches auch für die "Titanic", wenn sie mit solch einem Ausschnitt Günter Jauch veräppeln wollte? Hier fallen doch "Zitat" und "Gesamtveröffentlichung" zu überwiegendem Teil zusammen, oder nicht?

                            Die Lektüre von Originalgesetzestext ist sicherlich immer wieder sinnbringend. Habe mich die letzten Wochen und Monate mit dem Berliner Schulgesetz "herumgeschlagen". Aber ohne "Kommentare" bzw. konkrete Auslegungen (Urteile) kommt man dann als Laie (und vermutlich auch als Profi) u.U. im Detail nicht wirklich weiter bzw. an die Grenzen (und das hier vermutlich ein Grenzfall, aber das macht ja das Wissen aus, dass bewusst ist, wo die Grenzen liegen).

                            Das mit den konkurrierenden Rechten ist mit wohl bewusst. Aber einfach schreiben, um mal ein konkretes bewusst blödes Beispiel zu nehmen, "dieser Fotograf hat schlecht fotografiert - ist meine Meinung" und dazu das Che-Bild auf mein T-Shirt zu pappen, entbindet mich doch wohl kaum der Pflicht gegenüber dem Fotografen (der in dem Fall das Foto allerdings freigegeben hat - nicht aber für Vodka-Werbung).

                            Anderes Beispiel, ich nehme ein bekanntes Foto, male einen Bart dran, und schwupp, kann ichs veröffentlichen? Nein, würd ich sagen. Und Dein Argument, dass es sich hierbei ja um einen minimalen Ausschnitt handeln würde, überzeugt mich angesichts dessen ("Das bedeutet, dass jedes Film-Einzelbild und jeder noch so simple Schnappschuss geschützt ist und damit grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Fotografen, Kameramanns oder Filmstudios verwendet werden darf.") nicht wirklich. Nun ja, ein Beispielfall mit Urteil wäre sicher aufklärend, denn die persönliche Überzeugung (selbst wenn sie gut begründbar ist) muss sich nicht unbedingt mit den rechtlichen Gepflogenheiten decken.

                            Letztes Beispiel vieleicht: würdes Du aus dem neuen JamesBond (ich guck mir sowas nicht an) ein Frame/Bildausschnitt auf Deine Webseite stellen, ihm einen Bart anmalen, "Jeyms Plond ist kuhl" (oder besser "... macht tumm") drunterschreiben und sicher sein, dass das keine Rechtsverletzung wäre? Und wenn nicht, was wäre daran anders als bei diesem Fallbeispiel?

                            Das kannst Du glauben oder nicht -

                            Glauben gerne, aber bei Rechtsfragen ist im Zweifel mit "glauben" halt schlecht. Je mehr wissen, desto besser, find ich jetzt mal. Und sowas wie bei OP würd ich mich nach wie vor nicht trauen auf meine Webseite zu stellen. Ich würds mich aber gerne trauen, wenn ich da mehr Rechtssicherheit hätte (nicht das konkrete Ding jetzt, da haben ja nun mehrer Leute Recht dran, u.U. auch der Poster)

                            Genug juristelt am vormittag,

                            Dank und Gruß,

                            frankx

                            1. Hi,

                              Letztlich war ein Bericht über die Person, die das berühmte Che-Bild gemacht hat. Es schien mir kein Zweifel, dass er immer das Recht am Bild hat und mir will jetzt rein intellektuell nicht einleuchten, wie ich denn hier zitieren können soll, ohne sein Schutzrecht zu verletzen.

                              Ich habe keinen blassen Schimmer, welches Bild Du meinst. Hier wäre also ein Bildzitat nicht nur sinnvoll & erlaubt, sondern geradezu *dringend* geboten!

                              (Nicht ernstlich - ich kenne das Bild natürlich auch! =;-))

                              Unerlaubt wäre es hingegen, wenn Du ohne Genehmigung das Bild auf T-Shirts drucken läßt, und diese verkaufst (oder sonstwie veröffentlichst). Selbst wenn Du fett *ZITAT* drunterschreibst. ;-)

                              Du scheinst Dir ja recht sicher zu sein, dass hier keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden _könnten_.

                              Nein, das bin ich mir nicht. Ich bin mir sehr sicher, wenn es ein echtes Bild wäre. Wie es mit einem so schlechten Fake aussieht, ist was anderes.

                              Gilt gleiches auch für die "Titanic", wenn sie mit solch einem Ausschnitt Günter Jauch veräppeln wollte?

                              Jep.

                              Hier fallen doch "Zitat" und "Gesamtveröffentlichung" zu überwiegendem Teil zusammen, oder nicht?

                              Weiß ich nicht. Aber auf jeden Fäll hat die Titanic dann doch ein *deutlich* höheres Niveau (und das wäre bei einer Beurteilung nicht gerade unwichtig).

                              Das mit den konkurrierenden Rechten ist mit wohl bewusst. Aber einfach schreiben, um mal ein konkretes bewusst blödes Beispiel zu nehmen, "dieser Fotograf hat schlecht fotografiert - ist meine Meinung" und dazu das Che-Bild auf mein T-Shirt zu pappen, entbindet mich doch wohl kaum der Pflicht gegenüber dem Fotografen

                              Exakt.

                              Anderes Beispiel, ich nehme ein bekanntes Foto, male einen Bart dran, und schwupp, kann ichs veröffentlichen? Nein, würd ich sagen.

                              Nein. Hier kann man diverse Gerichtsurteile zu Rate ziehen. Auch das UrhG selbst läßt sich darüber aus, daß es *so* einfach nicht geht (nachlesen!)! Da mußt Du schon etwas *mehr* investieren, um eine eigene Schutzwürdigkeit zu erreichen (und damit das Original nutzen zu dürfen).

                              Letztes Beispiel vieleicht: würdes Du aus dem neuen JamesBond (ich guck mir sowas nicht an) ein Frame/Bildausschnitt auf Deine Webseite stellen, ihm einen Bart anmalen, "Jeyms Plond ist kuhl" (oder besser "... macht tumm") drunterschreiben und sicher sein, dass das keine Rechtsverletzung wäre? Und wenn nicht, was wäre daran anders als bei diesem Fallbeispiel?

                              Ich halte dieses konkrete Beispiel hier nicht gerade für schutzwürdig. Aber der Punkt ist, daß es IMHO auch nicht offensichtlich ist, daß es nicht schutzwürdig sei. Da kann man drüber streiten (Geschmackssache).

                              Wenn es echt wäre, dann wäre es ein erlaubtes Zitat. Genauso wie ich eine Filmbesprechung auf meiner Website machen könnte, in der ich dann auch ein Bild vom neuen Bond legal einbinden könnte.

                              Glauben gerne, aber bei Rechtsfragen ist im Zweifel mit "glauben" halt schlecht.

                              Richtig - deswegen empfahl ich nachlesen! ;-)

                              Je mehr wissen, desto besser, find ich jetzt mal. Und sowas wie bei OP würd ich mich nach wie vor nicht trauen auf meine Webseite zu stellen.

                              Ich auch nicht - schon weil es zu schlecht ist ... >;->

                              Gruß, Cybaer

                              --
                              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
            2. Hi,

              Herr Gabriel selbst kann, meiner Kenntnis nach, erstmal garnichts gegegen eine Veröffentlichung seines Fotos machen, weil er eine Person von öffentlichem Interesse ist.

              In *diesem* *konkreten* Zusammenhang: Sehr wahrscheinlich.

              Ansonsten: Der BGH hat ja gerade erst dazu Stellung genommen ("Caroline-Bilder") - und seine bisherige Rechtsprechung dem EuGH angepaßt.

              In der Abmahnung ging es vermutlich dann aber um die Verunglimpfung der Person des Hr. Gabriel. Daraum geht es in diesem "Fall" hier ja nicht.

              In beiden Fällen kann man das wohl unter Satire/Parodie laufen lassen. Einmal "witzig" (Gabriel), einmal "na ja" (Jauch). >:->

              Da die erfahrenen Forenbetreiber hier keine Scheu haben und das Posting bleibt, scheint wohl recht große Sicherheit zu herrschen, dass entweder hier vom Sender keiner auf die Idee käme (tun sie bei Youtube ja auch nicht) sich zu beschweren, oder die nichtmal das Recht dazu hätten (das hätte mich halt interessiert, warum sie u.U. garkein Recht dazu hätten).

              Sie müßten a) Kenntnis davon haben, und b) müßte es sich um einen *offensichtlichen* Rechtsverstoß handeln. Und in beiden Punkten wäre ich mir nicht sicher.

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              1. Hellihello Cybaer,

                Ansonsten: Der BGH hat ja gerade erst dazu Stellung genommen ("Caroline-Bilder") - und seine bisherige Rechtsprechung dem EuGH angepaßt.

                Genau, Persönlichkeitsschutz. Ein Foto von Dir darf ich noch lang nicht veröffentlichen, nur weil ich es gemacht habe. Umgekehrt darfst Du das von mir fotografierte Foto auch nicht veröffentlichen, nur weil Du drauf bist.

                Da die erfahrenen Forenbetreiber hier keine Scheu haben und das Posting bleibt, scheint wohl recht große Sicherheit zu herrschen, dass entweder hier vom Sender keiner auf die Idee käme (tun sie bei Youtube ja auch nicht) sich zu beschweren, oder die nichtmal das Recht dazu hätten (das hätte mich halt interessiert, warum sie u.U. garkein Recht dazu hätten).

                Sie müßten a) Kenntnis davon haben, und b) müßte es sich um einen *offensichtlichen* Rechtsverstoß handeln. Und in beiden Punkten wäre ich mir nicht sicher.

                Na, mit der Kenntnis gabs doch so ein heise-Urteil, oder? Aber wurscht, gesetzt den Fall, sie hätten Kenntnis. Das mit dem von Dir erwähnten "offensichtlichen Rechtsverstoß" würde mich halt interessieren (ich weiß, es ist kein Rechtsforum hier (warn Scherz!)). Es würde mich micht wundern, wenn ein Anwalt meinte, es wäre einer. Denn immerhin ist ja wohl klar, dass die Verwertungsrechte nicht beim Autor des Beitrags liegen und Shows wie auch andere Fiktionale Filmwerke mit Sicherheit dem Urheberecht (diversen) unterliegen.

                Dank und Gruß,

                frankx

                1. Hi,

                  Denn immerhin ist ja wohl klar, dass die Verwertungsrechte nicht beim Autor des Beitrags liegen

                  Ist es das? Also mir ist das nicht klar.

                  und Shows wie auch andere Fiktionale Filmwerke mit Sicherheit dem Urheberecht (diversen) unterliegen.

                  Zitieren ist noch immer erlaubt. Und das Erschaffen neuer Werke aus existierenden (geschützten) Werken auch. Und Parodie als Meinungsäußerung auch. Und der Moderator trägt sein Antlitz hier auch sonst sehr öffentlich zur Schau.

                  Also für mich als Rechtslaien ist das "Offensichtlichste", was hier möglicherweise verletzt wird, ein mögliches "Geschmacksmusterpatent" (Grafiken/"Outfit" von WWM). Und ob das hinreichend ist, andere Rechtsgüter unwirksam werden zu lassen, halte ich schon wieder keineswegs für "offensichtlich". =:-)

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                  1. Hellihello Cybaer,

                    Denn immerhin ist ja wohl klar, dass die Verwertungsrechte nicht beim Autor des Beitrags liegen

                    Ist es das? Also mir ist das nicht klar.

                    Nun ja, dann reden wir vermutlich aneinander vorbei.

                    und Shows wie auch andere Fiktionale Filmwerke mit Sicherheit dem Urheberecht (diversen) unterliegen.

                    Zitieren ist noch immer erlaubt. Und das Erschaffen neuer Werke aus existierenden (geschützten) Werken auch. Und Parodie als Meinungsäußerung auch. Und der Moderator trägt sein Antlitz hier auch sonst sehr öffentlich zur Schau.

                    Aha, du meinst dass das Veröffentlichen von Bildern ein Zitat wäre?

                    Also für mich als Rechtslaien ist das "Offensichtlichste", was hier möglicherweise verletzt wird, ein mögliches "Geschmacksmusterpatent" (Grafiken/"Outfit" von WWM). Und ob das hinreichend ist, andere Rechtsgüter unwirksam werden zu lassen, halte ich schon wieder keineswegs für "offensichtlich". =:-)

                    Nein, ich hätte gedacht, es stammt aus einer Show. Die Veröffentlichungsrechte liegen allen beim Sender. Das wäre für mich offensichtlich, aber wie Du ja selbst schon mal andeutetest sinngemäß: juristische Laien stochern da etwas trübe im Brei. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dies und jenes, also das fand ich jetzt nicht offensichtlich. Das führt aber jetzt an meinem persönlichen aktuellen Wissensdurst vorbei.

                    Dank und Gruß,

                    frankx

                    1. Hi,

                      Nun ja, dann reden wir vermutlich aneinander vorbei.

                      Hmm, also ich meine, dich ganz gut zu verstehen. ;-)

                      Aha, du meinst dass das Veröffentlichen von Bildern ein Zitat wäre?

                      Ziemlich pauschal die Aussage. =;->

                      Aber *klar*: Ein Bild kann *natürlich* auch ein Zitat sein.

                      Nein, ich hätte gedacht, es stammt aus einer Show.

                      Äh, nein, es stammt nicht aus der Show. Es ist ein (eigentlich offensichtlicher) Fake! =:-o

                      Die Veröffentlichungsrechte liegen allen beim Sender.

                      Wenn wir mal allgemein reden:

                      1. Theoretisch: Da hat jemand aus einem geschützten Werk (der Sendung) zitiert. Das ist erstmal nicht verboten. Der Sender behält natürlich die Rechte daran. Das Zitatrecht ist aber selbst Bestandteil des Urheberrechts (alles andere wäre auch das Ende der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung, da man sich "ein Bild" können machen *muß*, wenn man sich eine Meinung bilden möchte).

                      2. Praktisch: Da hat jemand einen Ausschnitt aus einem geschützten Werk genommen, um daraus ein neues Werk zu machen (nämlich - und eigentlich schon wg. der Fehler/Unsinnigkeit offensichtlich - mit einem *eigenem* Text versehen). Das Recht dazu (z.B. Collage) ist ebenfalls Bestandteil des Urheberrechts (Förderung der Kultur kann man das wohl nennen). Natürlich behält der Sender das Urheberrecht am Original-Werk. Das Urheberrecht am neuen, veränderten Werk hat allerdings derjenige, der es erstellt hat (sofern eine hinreichende Schöpfungshöhe gegeben ist und noch ein paar andere Dinge beachtet wurden ;-) *)). Ob "selfer" das Werk nun selbst gemacht hat, kann man nicht wissen. Offensichtlich ist es IMHO aber auf keinen Fall, daß er es nicht gemacht hat, bzw. vom Macher auch nicht die Erlaubnis hat, es hier zu veröffentlichen!

                      *) Ein neues Werk muß eigenständig sein! Ob dieses Bild hier eigenständig genug ist, sei mal dahingestellt (daß es das nicht ist, ist, finde ich, nicht unbedingt offensichtlich, denn es handelt sich nur um *einen* "Frame" von Millionen "Frames", die das Werk darstellen - u.a., denn Inhalte und Ton sind ja auch noch Bestandteil dieses Werkes).

                      Das wäre für mich offensichtlich, aber wie Du ja selbst schon mal andeutetest sinngemäß: juristische Laien stochern da etwas trübe im Brei.

                      Juristen mitunter auch. >:->

                      Gruß, Cybaer

                      --
                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      2. Moin

        wenn alle nur so paragraphen-reiterisch denken und anscheißen was das zeug hält?

        wir hätten weniger Arbeitslose, dafür mehr Anwälte. Es müsste nur noch ein abgespecktes Studium zum Abmahnanwalt eingeführt werden.

        Gruß
        rfb

        --
        Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es selbst zu entdecken.
        (Galileo Galilei)