Cybaer: Urheberrecht/Pippi langstrumpf

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Hi,

Herr Gabriel selbst kann, meiner Kenntnis nach, erstmal garnichts gegegen eine Veröffentlichung seines Fotos machen, weil er eine Person von öffentlichem Interesse ist.

In *diesem* *konkreten* Zusammenhang: Sehr wahrscheinlich.

Ansonsten: Der BGH hat ja gerade erst dazu Stellung genommen ("Caroline-Bilder") - und seine bisherige Rechtsprechung dem EuGH angepaßt.

In der Abmahnung ging es vermutlich dann aber um die Verunglimpfung der Person des Hr. Gabriel. Daraum geht es in diesem "Fall" hier ja nicht.

In beiden Fällen kann man das wohl unter Satire/Parodie laufen lassen. Einmal "witzig" (Gabriel), einmal "na ja" (Jauch). >:->

Da die erfahrenen Forenbetreiber hier keine Scheu haben und das Posting bleibt, scheint wohl recht große Sicherheit zu herrschen, dass entweder hier vom Sender keiner auf die Idee käme (tun sie bei Youtube ja auch nicht) sich zu beschweren, oder die nichtmal das Recht dazu hätten (das hätte mich halt interessiert, warum sie u.U. garkein Recht dazu hätten).

Sie müßten a) Kenntnis davon haben, und b) müßte es sich um einen *offensichtlichen* Rechtsverstoß handeln. Und in beiden Punkten wäre ich mir nicht sicher.

Gruß, Cybaer

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