Hellihello Cybaer,
http://www.irights.info/index.php?id=516.
"Bei Fotos und Filmausschnitten gilt sogar die Besonderheit, dass diese nahezu ausnahmslos geschützt sind. Denn hier gibt es neben dem Urheberrecht das so genannte Lichtbildschutzrecht, das dem Urheberrecht verwandt ist, aber (noch) geringere Anforderungen an die dahinter stehende Leistung stellt. Das bedeutet, dass jedes Film-Einzelbild und jeder noch so simple Schnappschuss geschützt ist und damit grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Fotografen, Kameramanns oder Filmstudios verwendet werden darf."
Ich bezweifel, dass im Streitfalle das Umändern von ein paar Schriften ein Zitat- oder Satirerecht eindeutig herbeizaubert. Gegen Youtube, so entnahm ich meiner kurzen Recherche, könnten so einige Klagewellen kommen, vom deutschen Fussballbund bis Microsoft. Analysten befürchten, dass auf ein kooperatives Medienunternehmen ein unkooperatives kommen könnte. Na, schau wir mal.
In diesem Fall ist wohl mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass der Sender garkein Interesse an negativer Publicity hätte. Ich vermute dennoch, dass seine Rechte verletzt sind, er also könnte, wenn er wollte.
Dank und Gruß,
frankx