Hi,
Letztlich war ein Bericht über die Person, die das berühmte Che-Bild gemacht hat. Es schien mir kein Zweifel, dass er immer das Recht am Bild hat und mir will jetzt rein intellektuell nicht einleuchten, wie ich denn hier zitieren können soll, ohne sein Schutzrecht zu verletzen.
Ich habe keinen blassen Schimmer, welches Bild Du meinst. Hier wäre also ein Bildzitat nicht nur sinnvoll & erlaubt, sondern geradezu *dringend* geboten!
(Nicht ernstlich - ich kenne das Bild natürlich auch! =;-))
Unerlaubt wäre es hingegen, wenn Du ohne Genehmigung das Bild auf T-Shirts drucken läßt, und diese verkaufst (oder sonstwie veröffentlichst). Selbst wenn Du fett *ZITAT* drunterschreibst. ;-)
Du scheinst Dir ja recht sicher zu sein, dass hier keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden _könnten_.
Nein, das bin ich mir nicht. Ich bin mir sehr sicher, wenn es ein echtes Bild wäre. Wie es mit einem so schlechten Fake aussieht, ist was anderes.
Gilt gleiches auch für die "Titanic", wenn sie mit solch einem Ausschnitt Günter Jauch veräppeln wollte?
Jep.
Hier fallen doch "Zitat" und "Gesamtveröffentlichung" zu überwiegendem Teil zusammen, oder nicht?
Weiß ich nicht. Aber auf jeden Fäll hat die Titanic dann doch ein *deutlich* höheres Niveau (und das wäre bei einer Beurteilung nicht gerade unwichtig).
Das mit den konkurrierenden Rechten ist mit wohl bewusst. Aber einfach schreiben, um mal ein konkretes bewusst blödes Beispiel zu nehmen, "dieser Fotograf hat schlecht fotografiert - ist meine Meinung" und dazu das Che-Bild auf mein T-Shirt zu pappen, entbindet mich doch wohl kaum der Pflicht gegenüber dem Fotografen
Exakt.
Anderes Beispiel, ich nehme ein bekanntes Foto, male einen Bart dran, und schwupp, kann ichs veröffentlichen? Nein, würd ich sagen.
Nein. Hier kann man diverse Gerichtsurteile zu Rate ziehen. Auch das UrhG selbst läßt sich darüber aus, daß es *so* einfach nicht geht (nachlesen!)! Da mußt Du schon etwas *mehr* investieren, um eine eigene Schutzwürdigkeit zu erreichen (und damit das Original nutzen zu dürfen).
Letztes Beispiel vieleicht: würdes Du aus dem neuen JamesBond (ich guck mir sowas nicht an) ein Frame/Bildausschnitt auf Deine Webseite stellen, ihm einen Bart anmalen, "Jeyms Plond ist kuhl" (oder besser "... macht tumm") drunterschreiben und sicher sein, dass das keine Rechtsverletzung wäre? Und wenn nicht, was wäre daran anders als bei diesem Fallbeispiel?
Ich halte dieses konkrete Beispiel hier nicht gerade für schutzwürdig. Aber der Punkt ist, daß es IMHO auch nicht offensichtlich ist, daß es nicht schutzwürdig sei. Da kann man drüber streiten (Geschmackssache).
Wenn es echt wäre, dann wäre es ein erlaubtes Zitat. Genauso wie ich eine Filmbesprechung auf meiner Website machen könnte, in der ich dann auch ein Bild vom neuen Bond legal einbinden könnte.
Glauben gerne, aber bei Rechtsfragen ist im Zweifel mit "glauben" halt schlecht.
Richtig - deswegen empfahl ich nachlesen! ;-)
Je mehr wissen, desto besser, find ich jetzt mal. Und sowas wie bei OP würd ich mich nach wie vor nicht trauen auf meine Webseite zu stellen.
Ich auch nicht - schon weil es zu schlecht ist ... >;->
Gruß, Cybaer
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