Moin moin,
heute mal ein rechtliches Thema ^^. Es ist ja bekanntermaßen so, dass ich meinen Telefongesprächspartner informieren muss, wenn ich das Telefongespräch mitschneiden möchte. Nun fragte ich mich gerade mal, ob es sich da nur um die juristische Verwertbarkeit handelt oder ob es generell untersagt ist ein Gespräch mit zu schneiden, wenn man es nicht verrät.
Der Grund ist einfach, wenn ich Mitschnitte für mich privat mache, dann kann ich mir meine Telefonnotizen quasi sparen, bzw. nach dem Gespräch schnell rekonstruieren.
Ebenso kenne ich ein paar Leute, die "soetwas niemals gesagt haben" (etc.), da das z.T. auch ältere nahezu senile Leute sind würde ich das hier und da vieleicht auch gerne mal belegen können ^^
Also die Frage ist: 1. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie anschließend nur abhöre (eine Notiz daraus erstelle) und wieder lösche. 2. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie behalte (also nicht lösche), sie sind nur nicht juristisch verwertbar?