KraKi(noAuth): Telefonmitschnitt verschweigen

Moin moin,

heute mal ein rechtliches Thema ^^. Es ist ja bekanntermaßen so, dass ich meinen Telefongesprächspartner informieren muss, wenn ich das Telefongespräch mitschneiden möchte. Nun fragte ich mich gerade mal, ob es sich da nur um die juristische Verwertbarkeit handelt oder ob es generell untersagt ist ein Gespräch mit zu schneiden, wenn man es nicht verrät.

Der Grund ist einfach, wenn ich Mitschnitte für mich privat mache, dann kann ich mir meine Telefonnotizen quasi sparen, bzw. nach dem Gespräch schnell rekonstruieren.
Ebenso kenne ich ein paar Leute, die "soetwas niemals gesagt haben" (etc.), da das z.T. auch ältere nahezu senile Leute sind würde ich das hier und da vieleicht auch gerne mal belegen können ^^

Also die Frage ist: 1. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie anschließend nur abhöre (eine Notiz daraus erstelle) und wieder lösche. 2. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie behalte (also nicht lösche), sie sind nur nicht juristisch verwertbar?

    1. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie anschließend nur abhöre (eine Notiz daraus erstelle) und wieder lösche.

    Ja. (1.) Wo kein Kläger, da kein Richter und 2.) Wo leben wir denn?)

    1. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie behalte (also nicht lösche), sie sind nur nicht juristisch verwertbar?

    Exakt. Es sei denn Du stellst Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder machst andere Dummheiten.

    1. Hallo Freunde!

      Urgs.. Wo kein Kläger, da kein Richter..
      Tut mir Leid, aber wenn ich sowas höre, kommt mir mein Frühstück hoch.
      Es stimmt zwar. Aber das tut es bei jedem Gesetz. Bei Betrug, Mord, Vergewaltigung.
      Wenns niemand verrät/rausbekommt und keiner angeklagt wird, wird auch niemand verurteilt.

      Und zum Thema Tonträger.. Ich denke, dass es ziemlich klar ist was darunter fällt. Meistens das was Papa Duden sagt, wenn es nicht explizit im *GB definiert wird.
      Sonst könnte man ja auch über "verboten" diskutieren.
      --------------
      Mfg
      Arpheus

      1. Urgs.. Wo kein Kläger, da kein Richter..
        Tut mir Leid, aber wenn ich sowas höre, kommt mir mein Frühstück hoch.

        Ist in der Tat auf eher gemeine Art und Weise lustig. Die Alterbative, also dass alle Gesetze und Regelungen hundertprozentig vollziehbar sind, wäre allerdings der so genannte Orwell-Staat.

        Anders formuliert, die vorhandene Unschärfe ist so zu sagen Kulturgut. Wichtig nur, dass Gesetze eine angemessen erscheinende  Vollziehbarkeit aufweisen, viele Gesetze der Vergangenheit taten und tun das nicht, bspw.:

        • die Spekulationssteuer bei Geldanlage mit geringer Laufzeit als 6 Monaten (war jahrelang unkontrollierbar, Misstand allerdings vom "eisernen Hans" behoben)
        • "Vergewaltigung in der Ehe"-Paragraph (Fr.Süssmuths Liebling seinerzeit), völlig praxisfern und besten- bzw. schlimmstenfalls als Druckmittel der Ehefrau in Scheidungsprozessen tauglich

        Aber es werden auch immer wieder Löcher aufgemacht, bspw. hat das Verfassungsgericht jetzt das Pressegesetz bemängelt und Änderungen verlangt, die - wenn ich einem befreundeten Journalisten glauben darf - die Rechtspfleger mit an den Redaktionstisch bringt. (Also Änderungen, die nicht vollziehbar sein werden.)
        Anderes Beispiel vom BvG die Unterscheidung verfassungsfeindlicher und verbotener Symbole in "gut" und "böse", also "gute" Punks (also auch Claudia R.) dürfen nun mit durchgestrichenem Hakenkreuz herumrennnen, der "böse" Skin dagegen nicht, denn der "böse" Skin distanziert sich ja nicht innerlich vom Hakenkreuz, trägt das durchgestrichene Hakenkreuz, weil es cool ist.
        Da wird die Bullerei noch "ihren Spass" bekommen.   :(

  1. Hallo,

    Also die Frage ist: 1. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie anschließend nur abhöre (eine Notiz daraus erstelle) und wieder lösche. 2. Darf ich Telefonmitschnitte verschweigen, wenn ich sie behalte (also nicht lösche), sie sind nur nicht juristisch verwertbar?

    Beide Male: Nein. Ich zitiere aus § 201 StGB:

    ----------------------------- schnipp ---------------------------------
    § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
        wer unbefugt

    1.  das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen
                    Tonträger aufnimmt oder

    [...]

    (4) Der Versuch ist strafbar.

    [...]

    ----------------------------- schnapp ---------------------------------

    Viele Grüße,
    Christian

    1. Beide Male: Nein. Ich zitiere aus § 201 StGB

      Führst Du immer eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz durch, wenn Dich jemand fragt "Darf ich das oder das machen?"?
      ;)

      Also, um das mal klarzustellen, in D sind etliche Sachen verboten, die allgemein üblich sind, für die Praxis wichtig ist hier die Vollziehbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu schätzen und zudem die Prüfung auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" durchzuführen.

      1. Beide Male: Nein. Ich zitiere aus § 201 StGB

        Danke Christian, das wollte ich wissen :-)

        Führst Du immer eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz durch, wenn Dich jemand fragt "Darf ich das oder das machen?"?
        ;)

        Naja, in diesem Fall interessierte mich die rechtliche Seite und siehe da, es ist verboten. Klar, so lange es niemand weiß ist es eigentlich egal, aber die Ausschnitte scheinen mir so, als ob es generell verboten ist, auch wenn es zu keiner Anzeige kommt.

        Also, um das mal klarzustellen, in D sind etliche Sachen verboten, die allgemein üblich sind, für die Praxis wichtig ist hier die Vollziehbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu schätzen und zudem die Prüfung auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" durchzuführen.

        Hmm was meinst du? Also ich meine... hast du Beispiele? Ich kenne auch eine Reihe Regelungen und Gesetze, die ich für Unsinnig halte oder die regelmäßig gebrochen werden, aber die meisten haben irgendeinen Sinn, der Sinn mag veraltert sein oder das Gesetz hat nicht so gegriffen, wie es mal geplant war (siehe aktuelle Diskusion zu Anti-Nationalsozialismus-Symbole), aber dennoch sind sie irgendwie sinnvoll (vieleicht nicht für mich).

        Ok, dann werd' ich's mit den Mitschnitten mal lassen (oder nur sehr eingeschränkt und nur mit Zustimmung). Das Argument bzgl. det Jehirns und dass das auch ein Tonträger ist... ist zwar einleuchtend aber juristisch nicht haltbar fürchte ich. Eine Festplatte ist glaube ich ein Tonträger, aber mein Arbeitsspeicher... ich weiß es nicht.

        1. Also, um das mal klarzustellen, in D sind etliche Sachen verboten, die allgemein üblich sind, für die Praxis wichtig ist hier die Vollziehbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu schätzen und zudem die Prüfung auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" durchzuführen.
          Hmm was meinst du? Also ich meine... hast du Beispiele? Ich kenne auch eine Reihe Regelungen und Gesetze, die ich für Unsinnig halte oder die regelmäßig gebrochen werden, aber die meisten haben irgendeinen Sinn, der Sinn mag veraltert sein oder das Gesetz hat nicht so gegriffen, wie es mal geplant war (siehe aktuelle Diskusion zu Anti-Nationalsozialismus-Symbole), aber dennoch sind sie irgendwie sinnvoll (vieleicht nicht für mich).

          Wir wollen jetzt nicht in eine Grundsatzdiskussion gehen und nur abschliessend darauf hinweisen, dass neben der eigentlichen Rechtslage die alltägliche Rechtspflege _das_ Kriterium für persönliche und unternehmerische Entscheidungen sein sollte und in der Praxis auch ist.

          "Der Ehrliche ist der Dumme." heisst es seit eh und je.

          (Warum es dann überhaupt Gesetze gibt und wie die Gesellschaft unter den von Uns geschilderten Umständen überhaupt funktionieren kann, ist von der Wissenschaft bereits verstanden worden, soll an dieser Stelle aber von Uns nicht erörtert werden.)

      2. Hallo,

        Führst Du immer eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz durch, wenn Dich jemand fragt "Darf ich das oder das machen?"?
        ;)

        Es ging in KraKis Frage eben um die strafrechtliche Relevanz und nicht um Deine persönliche Wald- und Wiesenmeinung ;-)

        lg
        Martin Dunst

        --
        Do what I say, not what I do.
        --Tim Berners-Lee
        1. Führst Du immer eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz durch, wenn Dich jemand fragt "Darf ich das oder das machen?"?
          ;)

          Es ging in KraKis Frage eben um die strafrechtliche Relevanz und nicht um Deine persönliche Wald- und Wiesenmeinung ;-)

          Wenn KraKi schlau ist folgt er Unserem Rat, wenn KraKi ehrlich ist, tut er es nicht.

          Und die Ehrlichen sind nun mal die Dummen.

    2. Moin,

      ----------------------------- schnipp ---------------------------------
      § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
          wer unbefugt

      1.  das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen
                      Tonträger aufnimmt oder

      [...]

      (4) Der Versuch ist strafbar.

      [...]

      ----------------------------- schnapp ---------------------------------

      Vermutlich ist das eine Sache der Auslegung. Ich für meinen Teil sehe es als absolute Privatsache an, Privatgespräche mitzuschneiden und später wieder abzuhören - rein privat vesteht sich.

      Im Übrigen wäre es einmal mehr als interessant, was der Gesetzgeber unter 'Tonträger' versteht. Ich für meinen Teil betrachte ein paar von den grauen Zellen unter meiner GLatze nämlich auch als Tonträger wo sich so manche Melodie festgesetzt hat (zwei Takte... Deep Purple! Smook on the water).

      roro

      1. Hallo Rolf,

        Vermutlich ist das eine Sache der Auslegung.

        Nein, das ist hier absolut nicht der Fall, zumindest nicht in dem Blickwinkel, in dem Du das Gesetz betrachtest.

        Ich für meinen Teil sehe es als absolute Privatsache an, Privatgespräche mitzuschneiden und später wieder abzuhören - rein privat vesteht sich.

        Und damit machst Du Dich strafbar. Nachdem die Tat meines Wissens anzeigepflichtig ist (d.h. ein _Betroffener_ müsste Strafanzeige gegen Dich stellen oder ein Staatsanwalt müsste öffentliches Interesse bejahen), dürfte es zwar unwahrscheinlich sein, dass Dich jemand belangt, vor allem wenn Du niemandem davon erzählst. _Wenn_ allerdings ein Betroffener Anzeige erstattet, darfst Du (als Ersttäter) mit eine saftigen Geldstrafe rechnen.

        Das Gesetz kommt auch nicht von ungefähr; ich persönlich zumindest möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der jedes Wort, das ich sage, potentiell von anderen aufgezeichnet wird.

        Im Übrigen wäre es einmal mehr als interessant, was der Gesetzgeber unter 'Tonträger' versteht. Ich für meinen Teil betrachte ein paar von den grauen Zellen unter meiner GLatze nämlich auch als Tonträger wo sich so manche Melodie festgesetzt hat (zwei Takte... Deep Purple! Smook on the water).

        Nein, Dein Gedächtnis zählt nicht als Tonträger, denn Du kannst zwar die Information (in dem Fall die zwei Takte aus dem Musikstück) wiedergeben, *nicht* jedoch die ursprünglichen Audiosignale. Ich verstehe Dein Abgrenzungsproblem hier wirklich nicht, das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und unmissverständlich.

        Viele Grüße,
        Christian

        1. Das Gesetz kommt auch nicht von ungefähr;

          Die Unterscheidung zwischen Wort und Schrift wirkt willkührlich.

          ich persönlich zumindest möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der jedes Wort, das ich sage, potentiell von anderen aufgezeichnet wird.

          Jedes ja nicht, Du musst schon mit jemandem kommunizieren. Insofern geht Dein persönliches Statement ein wenig an der Sache vorbei.

          Nein, Dein Gedächtnis zählt nicht als Tonträger, denn Du kannst zwar die Information (in dem Fall die zwei Takte aus dem Musikstück) wiedergeben, *nicht* jedoch die ursprünglichen Audiosignale.

          Es geht nicht um die Wiedergabe, sondern um das Kodieren und Speichern des Tons, damit ein Objekt ein Tonträger wird. Vermute mal, dass auch Papier ein Tonträger laut Gesetzestext sein könnte (wenn auch unter extremen Bedingungen ;).

          Ich verstehe Dein Abgrenzungsproblem hier wirklich nicht, das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und unmissverständlich.

          Es sind halt die Probleme mit der Vollziehbarkeit.

          1. moin,

            Es geht nicht um die Wiedergabe, sondern um das Kodieren und Speichern des Tons, damit ein Objekt ein Tonträger wird. Vermute mal, dass auch Papier ein Tonträger laut Gesetzestext sein könnte (wenn auch unter extremen Bedingungen ;).

            Genau! Auch das Anhören einer (kopiergeschützten) im MM gekauften CD ist ein Kopiervorgang. Noch schlimmer: ein Kopiervorgang mit anschließender Speicherung!

            roro

            --
            Wenn auf einem alten Haus weißer Schnee liegt, heißt das noch lange nicht, dass drinnen der Ofen aus ist! Charles Chaplin
        2. moin Christian,

          Nein, Dein Gedächtnis zählt nicht als Tonträger, denn Du kannst zwar die Information (in dem Fall die zwei Takte aus dem Musikstück) wiedergeben, *nicht* jedoch die ursprünglichen Audiosignale. Ich verstehe Dein Abgrenzungsproblem hier wirklich nicht, das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und unmissverständlich.

          Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.

          Viele Grüße, Rolf

          1. Hallo Rolf,

            Nein, Dein Gedächtnis zählt nicht als Tonträger, denn Du kannst zwar die Information (in dem Fall die zwei Takte aus dem Musikstück) wiedergeben, *nicht* jedoch die ursprünglichen Audiosignale. Ich verstehe Dein Abgrenzungsproblem hier wirklich nicht, das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und unmissverständlich.

            Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.

            Ähem? Ich meine, Ok, es gibt genügend _unklare_ Dinge in Gesetzen, bei denen sich der Gesetzgeber gut daran täte, die mal genau zu definieren - allerdings gehört Tonträger definitiv NICHT dazu, es ist ein nun wirklich eindeutiges Wort der Deutschen Sprache, in der Wikipedia gibt's eine Definition, wenn Du Wikipedia nicht traust, schlag im Duden nach, da steht's mit SICHERHEIT genauso drin (d.h. vmtl. anderer Wortlaut, aber gleiche Bedeutung).

            Viele Grüße,
            Christian

            1. Aber Christian,

              Ähem? Ich meine, Ok, es gibt genügend _unklare_ Dinge in Gesetzen, bei denen sich der Gesetzgeber gut daran täte, die mal genau zu definieren - allerdings gehört Tonträger definitiv NICHT dazu, es ist ein nun wirklich eindeutiges Wort der Deutschen Sprache, in der Wikipedia gibt's eine Definition, wenn Du Wikipedia nicht traust, schlag im Duden nach, da steht's mit SICHERHEIT genauso drin (d.h. vmtl. anderer Wortlaut, aber gleiche Bedeutung).

              Wir beide wissen doch ganz genau, dass das, was auf WIKIPEDIA veröffentlicht wurde, nicht gesetzesgebend ist.

              Und Überhaupt: Als der von Dir zitierte Paragraph im Gesetz festgeschrieben wurde, gab es noch nicht einmal CDs.

              roro

              1. Hi,

                Und Überhaupt: Als der von Dir zitierte Paragraph im Gesetz festgeschrieben wurde, gab es noch nicht einmal CDs.

                Haarspalter, ick hör dir trappsen ...

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                --
                Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
          2. Servus,

            Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.

            Dein Gehirn ist beim besten Willen kein Tonträger. Du merkst dir vielleicht _was_ gesagt wurde, aber nicht das ggesprochene inklusive der Schwingungen.

            Ton|trä|ger, der (Fachspr.): Vorrichtung zur Aufnahme u. Speicherung akustischer Vorgänge (wie Schallplatte, CD, Kassette)

            Gruss
            Patrick

            --
            sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:( ie:% mo:) va:} de:> zu:) fl:| ss:| ls:[ js:|
            1. n'Abend,

              Dein Gehirn ist beim besten Willen kein Tonträger.

              meinst du? Ich bin der Ansicht, das Beispiel "Gehirn" ist ein Grenzfall.

              Du merkst dir vielleicht _was_ gesagt wurde, aber nicht das ggesprochene inklusive der Schwingungen.

              Es gibt Leute, die haben ein "fotografisches Gedächtnis", d.h. sie können sich Bildeindrücke sehr detailgetreu und exakt merken. Das gleiche gibt es auch im akustischen Bereich. Wenn ich mir ein Musikstück intensiv anhöre, präge ich mir den Klangeindruck sehr genau ein. Nicht nur die Melodie oder die Art der Instrumente, sondern den gesamten Klang. Ich kann ihn zwar nicht reproduzieren, aber wenn ich bei einer späteren Gelegenheit wieder das gleiche Stück von der gleichen Band gespielt höre, kann ich dir z.B. mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass das nicht die Studioaufnahme ist, die ich ursprünglich gehört habe. Selbst wenn die Unterschiede winzig sind, etwa ein kleiner Patzer des Gitarristen, ein etwas anderes Pegelverhältnis am Mischpult oder etwas mehr Hall, höre ich heraus: Das ist nicht dasselbe.
              Insofern müsste ich mein Gedächtnis unter bestimmten Voraussetzungen durchaus als Tonträger einstufen.

              Ton|trä|ger, der (Fachspr.): Vorrichtung zur Aufnahme u. Speicherung akustischer Vorgänge (wie Schallplatte, CD, Kassette)

              Diese Definition schließt nicht notwendigerweise die Möglichkeit der Wiedergabe ein. Also fällt das Gedächtnis doch darunter ... ;-)

              Schönen Abend noch,
               Martin

              --
              Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
              Große verderben sie aber meist auch nicht.
              1. Hallo Forum,

                Wenn ich mir ein Musikstück intensiv anhöre, präge ich mir den Klangeindruck sehr genau ein. Nicht nur die Melodie oder die Art der Instrumente, sondern den gesamten Klang. Ich kann ihn zwar nicht reproduzieren, aber wenn ich bei einer späteren Gelegenheit wieder das gleiche Stück von der gleichen Band gespielt höre, kann ich dir z.B. mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass das nicht die Studioaufnahme ist, die ich ursprünglich gehört habe. Selbst wenn die Unterschiede winzig sind, etwa ein kleiner Patzer des Gitarristen, ein etwas anderes Pegelverhältnis am Mischpult oder etwas mehr Hall, höre ich heraus: Das ist nicht dasselbe.
                Insofern müsste ich mein Gedächtnis unter bestimmten Voraussetzungen durchaus als Tonträger einstufen.

                Du merkst dir meines Erachtens trotzdem keine Wellen, sondern Eigenschaften des Musikstücks, wie Melodie- und Dynamik-Verlauf, Besetzung, Tempo, Akzente, Staccati, Tenuti, Tonbildung, Fehler, Akkustische Eigenschaften des Raums, ev. elektronische Effekte etc.

                Da kannst du auch nichts dafür, dein Gehirn lässt über alle Sinneseindrücke erstmal die Mustererkennung laufen.

                Gruß
                Alexander Brock

                1. Hi,

                  Da kannst du auch nichts dafür, dein Gehirn lässt über alle Sinneseindrücke erstmal die Mustererkennung laufen.

                  brain.shortTimeMemory=document.body.aural.input.replace(/.*/g,"");

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                  1. Hallo Forum,

                    Da kannst du auch nichts dafür, dein Gehirn lässt über alle Sinneseindrücke erstmal die Mustererkennung laufen.

                    brain.shortTimeMemory=document.body.aural.input.replace(/.*/g,"");

                    Ist das äquivalent zu
                    rechtesOhr >> linkesOhr
                    ?

                    Gruß
                    Alexander Brock

                    1. Hi,

                      Da kannst du auch nichts dafür, dein Gehirn lässt über alle Sinneseindrücke erstmal die Mustererkennung laufen.
                      brain.shortTimeMemory=document.body.aural.input.replace(/.*/g,"");
                      Ist das äquivalent zu
                      rechtesOhr >> linkesOhr
                      ?

                      Exakt. Die mit Abstand beliebteste "Mustererkennung" bei schwer Pubertierenden und langjährigen Ehepartnern ... >;->

                      Gruß, Cybaer

                      --
                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                2. Hallo,

                  Wenn ich mir ein Musikstück intensiv anhöre, präge ich mir den Klangeindruck sehr genau ein. [...]
                  Insofern müsste ich mein Gedächtnis unter bestimmten Voraussetzungen durchaus als Tonträger einstufen.

                  Du merkst dir meines Erachtens trotzdem keine Wellen, sondern Eigenschaften des Musikstücks, wie Melodie- und Dynamik-Verlauf, ...

                  Ja, natürlich.

                  Besetzung, Tempo, Akzente, Staccati, Tenuti, Tonbildung, Fehler, Akkustische Eigenschaften des Raums, ev. elektronische Effekte etc.

                  Aber nichts von diesen Eigenschaften (btw: was ist/sind "Tenuti"?) konkret und isolierbar, sondern eigentlich deren Gesamteindruck, also das Frequenzspektrum als Funktion der Zeit.

                  Und genau das machen einige Audio-Kompressionsverfahren AFAIK auch. Das mp3-Format beispielweise speichert ja auch keine exakte Repräsentation der Schallwellen. Sondern nur eine Information, aus der sich ein Signal rekonstruieren lässt, das für unsere Gehöreigenschaften *ähnlich* klingt wie das Original - wobei sich die Ähnlichkeit je nach Bitrate und verwendetem Encoder dem Original sehr dicht annähern kann.

                  Da kannst du auch nichts dafür, dein Gehirn lässt über alle Sinneseindrücke erstmal die Mustererkennung laufen.

                  Sicher. Trotzdem speichert es wesentliche Kenndaten dieses Sinneseindrucks, so dass der Klang (das Bild, der Geruch, der Geschmack) in den Grenzen, wie ich ihn wahrgenommen habe, sehr exakt beschrieben ist.

                  Gut, es ist weit hergeholt ist, das menschliche Gedächtnis als Bild- oder Tonträger zu bezeichnen. Aber das liegt nur daran, dass diese Begriffe im Grunde nur in einem technischen Kontext definiert sind. Aber der strengen Definition (sogar ansatzweise in der Funktion) genügt das Gedächtnis ebensogut wie ein Diktiergerät, das den aufgenommenen Ton in komprimierter Form auf einem Chip speichert.

                  Schönes Wochenende,
                   Martin

                  --
                  Irgendwann in grauer Vorzeit benutzte einer unserer prähistorischen Vorfahren ein Schimpfwort anstelle der Keule.
                  Die Zivilisation hatte begonnen.
                  1. Hallo Forum,

                    Besetzung, Tempo, Akzente, Staccati, Tenuti, Tonbildung, Fehler, Akkustische Eigenschaften des Raums, ev. elektronische Effekte etc.

                    Aber nichts von diesen Eigenschaften (btw: was ist/sind "Tenuti"?)

                    Die Mehrzahl von Tenuto.

                    Gruß
                    Alexander Brock

                  2. Ich grüsse den Cosmos,

                    Aber der strengen Definition (sogar ansatzweise in der Funktion) genügt das Gedächtnis ebensogut wie ein Diktiergerät, das den aufgenommenen Ton in komprimierter Form auf einem Chip speichert.

                    Wenn das jetzt ein GEZ-Mitarbeiter liest, kommt sofort wieder die Diskussion auf, das ein gehirn GEZ-Pflichtig sein sollte.

                    Möge das "Self" mit euch sein

                    --
                    Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
                    ie:{ br:> fl:| va:| ls:& fo:{ rl:( n4:{ de:] ss:) ch:? js:| mo:) sh:( zu:)
          3. Hallo Forum,

            Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.

            Ein Tonträger ist ein technisches Medium zur Speicherung mechanischer Wellen.
            Darunter fallen Kassetten, CDs, DVDs, Festplatten, Minidisks, Mp3-Player, USB-Sticks.
            Das Gehirn fällt nicht darunter, genausowenig wie das geschriebene Wort oder Noten, diese enthalten Informationen, wie mechanische Wellen erzeugt werden können, aber kein echtes Abbild dieser Wellen.
            Ein Hologramm ist ein Abbild von Licht-Wellen, ein Photo nicht.

            Gruß
            Alexander Brock

            1. hi Alexander,

              Ein Tonträger ist ein technisches Medium zur Speicherung mechanischer Wellen.

              Du beschränkst das Attribut auf 'technisch'. Na gut...

              Darunter fallen Kassetten, CDs, DVDs, Festplatten, Minidisks, Mp3-Player, USB-Sticks.

              Zum Zeitpunkt der Definition des von Christian zitierten § 201 StGB gab es allenfalls Magnetton-Aufzeichnungsgeräte (MAZ). Btw., Schnitte auf Schelllack oder Vinyl sind auch nur Abbildungen von MAZ.

              Kassetten sind eine moderne Form von MAZ,
              CDs, DVDs, Festplatten, Minidisks, Mp3-Player, USB-Sticks gab es mit Sicherheit nicht, als § 201 StGB ins Leben gerufen wurde.

              Das Gehirn fällt nicht darunter, genausowenig wie das geschriebene Wort oder Noten, diese enthalten Informationen, wie mechanische Wellen erzeugt werden können, aber kein echtes Abbild dieser Wellen.

              Diese Speichermedien sind jedoch bestens geeignet, ein echtes Abbild einer mechanischen Welle zu rekonstruieren.

              roro

              --
              Jeder, der hier mitschreibt, wird verhaftet!
              1. Tach,

                Zum Zeitpunkt der Definition des von Christian zitierten § 201 StGB gab es allenfalls Magnetton-Aufzeichnungsgeräte (MAZ).

                ja und? Deswegen wählte man die Überbezeichnung Tonträger und hat die Zukunft gleich mit erschlagen.

                mfg
                Woodfighter

                1. Zum Zeitpunkt der Definition des von Christian zitierten § 201 StGB gab es allenfalls Magnetton-Aufzeichnungsgeräte (MAZ).

                  ja und? Deswegen wählte man die Überbezeichnung Tonträger und hat die Zukunft gleich mit erschlagen.

                  Es gab ja schon länger die Tonträger RAM und ROM, selbst Lochkarten und Casettenspieler (hatten welche bevor die "Floppy-Disk" kam)waren Ton- bzw. Datenträger. "Tonträger" sagt auch nichts über das Aufzeichnungs- oder gar Wiedergabeverfahren.

                  Das menschliche Gehirn wird von der Rechtspflege explizit als Tonträger ausgeschlosesen (zumindest in der Praxis ;).

          4. Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.

            Es kann und muss nicht jedes Wort im Gesetz definiert sein, damit es Gültigkeit hat. Dazu gibt es Gesetzeskommentare und Gerichtsentscheidungen. Diese geben meistens die "herrschende Meinung" über die Definition wieder, die in der Regel ganz einfach dem gesunden Menschenverstand entspricht. Und demnach ist dein Gehirn solange kein Tonträger, bis du den BGH schlüssig und mit sinnvollen Argumenten vom Gegenteil überzeugt hast.

            Also nie.

            Gruß
            Alex

      2. Ich grüsse den Cosmos,

        Ich für meinen Teil sehe es als absolute Privatsache an, Privatgespräche mitzuschneiden und später wieder abzuhören - rein privat vesteht sich.

        DEIN gespräch darfst du auch aufzeichnen, aber nicht das deines Gegenüber. Denn wie du selbst sagst, ist dein Gespräch deine Privatsache. Allerdings ist das Gespräch deines Gegengeüber NICHT deine Privatsache. Immerhin hast du nicht für ihn zu entscheiden.

        Möge das "Self" mit euch sein

        --
        Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
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        1. Ich für meinen Teil sehe es als absolute Privatsache an, Privatgespräche mitzuschneiden und später wieder abzuhören - rein privat vesteht sich.

          DEIN gespräch darfst du auch aufzeichnen, aber nicht das deines Gegenüber. Denn wie du selbst sagst, ist dein Gespräch deine Privatsache. Allerdings ist das Gespräch deines Gegengeüber NICHT deine Privatsache. Immerhin hast du nicht für ihn zu entscheiden.

          Wetten, dass auch das verboten ist? (Aber nur, wenn ich Dich richtig verstanden habe und Dein Vorschlag lautete nur Teile des Gesprächs aufzuzeichnen und zwar nur diejenigen, bei denen ausschliesslich der Aufzeichnende zu hören ist. :)

          1. Ich grüsse den Cosmos,

            Wetten, dass auch das verboten ist? (Aber nur, wenn ich Dich richtig verstanden habe und Dein Vorschlag lautete nur Teile des Gesprächs aufzuzeichnen und zwar nur diejenigen, bei denen ausschliesslich der Aufzeichnende zu hören ist. :)

            Nein, es ist nicht verboten. Keiner kann mir verbieten, das ich mich selbst aufzeichne. Im gegenteil, jeder, der einverstanden ist, darf aufgezeichnet werden, da kann auch ein Gesetz nichts ändern ;)

            Was ich aber nicht darf, alles aufzeichnen und hinterher den anderen rausschneiden. Aber wenn ich mein Microfon abnehme, aber nicht den Lautsprecher im telefon, ist sichergestellt, ich zeichne nur mich auf. Und wie gesagt, das kann mir niemand verbieten.

            Möge das "Self" mit euch sein

            --
            Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
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