_roro: Telefonmitschnitt verschweigen

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moin Christian,

Nein, Dein Gedächtnis zählt nicht als Tonträger, denn Du kannst zwar die Information (in dem Fall die zwei Takte aus dem Musikstück) wiedergeben, *nicht* jedoch die ursprünglichen Audiosignale. Ich verstehe Dein Abgrenzungsproblem hier wirklich nicht, das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und unmissverständlich.

Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.

Viele Grüße, Rolf