Christian Seiler: Telefonmitschnitt verschweigen

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Hallo Rolf,

Nein, Dein Gedächtnis zählt nicht als Tonträger, denn Du kannst zwar die Information (in dem Fall die zwei Takte aus dem Musikstück) wiedergeben, *nicht* jedoch die ursprünglichen Audiosignale. Ich verstehe Dein Abgrenzungsproblem hier wirklich nicht, das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und unmissverständlich.

Nein, das ist es eben nicht, solange darin nicht definiert ist, was unter 'Tonträger' zu verstehen ist.

Ähem? Ich meine, Ok, es gibt genügend _unklare_ Dinge in Gesetzen, bei denen sich der Gesetzgeber gut daran täte, die mal genau zu definieren - allerdings gehört Tonträger definitiv NICHT dazu, es ist ein nun wirklich eindeutiges Wort der Deutschen Sprache, in der Wikipedia gibt's eine Definition, wenn Du Wikipedia nicht traust, schlag im Duden nach, da steht's mit SICHERHEIT genauso drin (d.h. vmtl. anderer Wortlaut, aber gleiche Bedeutung).

Viele Grüße,
Christian