Aus Abnehmersicht: Der Knackpunkt ist immer die Abnahme. Da will der Abnehmer etwas anderes angefordert haben bzw. der Lieferant liefert "auf den Punkt genau". Und dann wird nicht gezahlt, RA-Schreiben treffen ein und der Selbstständige, der ja in Vorleistung getreten ist wird langsam grau (ob zu Recht oder zu Unrecht sei hier einmal dahingestellt).
Muß man dann wohl am besten den Kunden regelmäßig über den Fortschritt informieren.
Ich will versuchen, die Zahlungsmodalitäten so vertraglich festzulegen, daß man nicht alles vorleistet, inwieweit der Kunde
das mitmacht ist die Frage.
Bin kein Jurist, aber ich würde alles tun um zu verhindern, dass eine nichtbezahlte Lösung produktiv wird. (Das kann schnell passieren.)
Handwerker können ja ein Lied davon singen, ich denke mittlerweile eine Regelung ähnlich wie beim Hausbau, also Bezahlung nach erreichen
der Meilensteine macht Sinn und da sollte man auch konsequent sein.
...und man muß bestimmt ein Gespür entwickeln welchen Kunden man vor sich hat und dann entsprechende Maßnahmen treffen.