Hallo,
Ich habe eine private Homepage wo ich Filmreviews mit Infos und Kurzkritik sowie Bildern zum Film und eine Schauspieler DB mit jeweils 2 Bildern zum Schauspieler und Lebenslauf etc.
Meine Frage was für Einschränkung gibts da?
Gilt da sowas wie Pressefreiheit oder muss ich mit ner heftigen Abmahnung rechnen?
Wenn Du den Film selbst rezensierst oder Rezensionen von Leuten veröffentlichst, die mit dieser Art von Veröffentlichung einverstanden sind, dann ist das kein Problem. Genausowenig ein Problem ist es, wenn Du selbst (z.B. auf Grund der Credits im Film) eine Datenbank befüllst, die Filme mit Schauspielern, Drehbuchautoren, Produzenten und Regisseuren verknüpft.
Bei den Bildern kommt es darauf an. Wenn Du Bilder findest, die explizit für derartige Zwecke freigegeben wurden (d.h. als Pressebilder in Verbindung mit dem Film / Rezensionen zum Film verwendet zu werden), dann darfst Du das. Wenn es nicht explizit dabei steht, dann darfst Du die Bilder grundsätzlich nicht verwenden (wobei den Inhaber des Urheberrechts an den Bildern Fragen nichts kostet) - es gibt zwar Ausnahmen im Sinne eines "Fair Use", aber da begibt man sich sehr schnell auf glatteis; ich persönlich würde bei so etwas immer eine explizite Erlaubnis haben wollen.
Rechtlich problematisch wird es, wenn Du Rezensionen anderer übernimmst, ohne sie vorher zu fragen. Genauso problematisch ist es, wenn Du zum Beispiel Deine Datenbank mit Daten aus anderen Datenbanken (bspw. der Internet Movie Database) fütterst - denn auch wenn die Information "Bruce Willis hat in Twelve Monkeys mitgespielt" an sich nicht dem Urheberrecht unterliegt, unterliegen ihm Datenbanken (d.h. Sammlungen von Daten) sehr wohl.
Und woher Du den Lebenslauf nimmst, kann auch problematisch sein. Wenn Du ihn Dir selbst zusammenpuzzelst aus sehr vielen verschiedenen Informationsquellen, dann ist das grundsätzlich erlaubt. Du solltest dagegen Lebensläufe nicht aus bestehenden Informationssammlungen kopieren, denn die unterliegen auch dem Urheberrecht. Allerdings erlauben es einige Dienste Lebensläufe unter Quellenangabe zu kopieren - hier solltest Du jedoch die exakten Bedingungen recherchieren, unter denen das im konkreten Fall erlaubt ist.
Oder, um das ganze als Faustregel zusammenzufassen: Solange Du die Informationen selbst erarbeitest (und das schließt Copy&Paste NICHT ein!), darfst Du's auch veröffentlichten. Bei allem anderen braucht es die Erlaubnis des Rechteinhabers, die in einigen Fällen jedoch relativ einfach zu bekommen ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich bei jeder Information, die Du nicht selbst erarbeitet hast (Bild, Lebenslauf, ...) zusätzlich noch speichern, wie Du zur Erlaubnis gekommen bist und unter welchen Bedingungen diese gilt.
Soweit meine Meinung als Nicht-Anwalt.
Viele Grüße,
Christian