Mike© : Hinweis im Imressum

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Moin alle,

ich bin auf folgende Formulierung in verschiedenen Impressen gestoßen:

"[...]hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft,
ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst
wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist,
ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten[..]"

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtlich abgesichert ist.
Leider habe ich in den Suchmaschinen dazu nichts gefunden, ausser eben immer diese Textpassage.

Entbindet das von der "Sorgfaltspflicht"? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

regds
Mike©

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Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.