Hallo
Urheberrechte sind nicht übertragbar, deswegen kann das Urheberrecht auch nicht auf die Gesellschafter der UFA odern sonst wen übergegangen sein.
Als angestellter Programmierer habe ich als Person doch kein Urheberrecht, sondern dies liegt bei meinem Arbeitgeber. Könnte dies nicht bei Filmen ebenso sein? Bis in die 50-er Jahre war es doch in vielen Filmstudios üblich, sämtliches Personal (vom Schauspieler über den Drehbuchautor bis zum Getränkehalter), dass zur Herstellung eines Films notwendig war, anzustellen.
Tschö, Auge
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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
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