Ist derartiges nicht Usus und sogar Wunsch von Google Maps? Ich denke nicht, dass hier ein Problem bestehen sollte. In der Sache mit den eingefügten Kartenausschnitten wurde auch immer von den Rechteinhabern der Karten geklagt, nicht von Google selbst. Da du im schlimmsten Fall von Google etwas zu erwarten hättest, sehe ich das Problem nicht.
Ich würde deinem Formular nur ausdrücklich beifügen, dass du auf Google Maps verweist. Dann sollte dies unter die Kategorie Link fallen und ist damit völlig unproblematisch. (Aus meinen Augen als Rechtslaie, der dir eine völlig unverbindliche Meinung gibt.)