Hallo Gary,
Selbstverständlich, weil er ja bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung unbekannt war. Wenn man mit einer neuen Methode kommt, müssen potentielle Cracker erst mal schauen wie, wo und was die Verschlüsselung überhaupt macht.
Ja, und? Das ist nichts im Vergleich zu dem, was das brute-force entschlüsseln der heutzutage verwendeten Algorithmen bei geeigneter Schlüssellänge dauern würde. Und da diese Algorithmen so bekannt und untersucht sind, ist es höchst unwahrscheinlich, dass sie Fehler enthalten, sodass man den Dekodierungsvorgang abkürzen kann. Dieses Risiko liegt bei deinen selbstentwickelten Algorithmen aber deutlich höher, da du prinzipiell nicht die Fachkenntnis von hunderten von Wissenschaftlern haben kannst.
Siehe bei uns im Süden. Deutschland hat hier am Oberrhein kein Wassernutzungsrecht. Das mussten Sie als Kriegsverlierer an dieFrankreich abtreten. Selbst auf unserer Seite darf kein Wasserkraftwerk gebaut werden. Ausser die EDF ist mit genug Aktien als Hauptaktionär mit an Bord.
Ich dachte, du redest von Geheimverträgen. Den Versailler Vertrag ist aber nur schwerlich in diese Kategorie einzuordnen.
Und, um den Bogen zum Thema wieder herzustellen, aus dieser Zeit existieren noch "Verträge und Vereinbarungen" die dem BND und anderen "internen Abteilungen" quasi alles erlauben. Unser Nachrichtendienst, oder der nicht offizielle Ableger davon soll, ja ist sogar verpflichtet, der USA und GB Auskünfte zu erteilen und angeordnete Aufgaben durchzuführen.
Quellen?
Das mit der Wassernutzung ist so ein Vertrag oder Vereinbarung, wie man es auch nennen mag. Wenn ich recherchiere finde ich sicher noch mehr Beispiele.
Die Wassernutzung am Oberrhein interessiert mich in dem Zusammenhang nicht. Ich fragte nach Quellen für deine gewagten Behauptungen, dass dem BND "quasi alles erlaubt" ist.
Ich habe auch nicht gesagt, das die das ganze Netz abspeichern können. Aber gute Suchtools sind sicher vorhanden, die völlig automatisch stöbern.
Ja, und?
Schöne Grüße,
Johannes