Norbert Kölln: Die Lösung

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Moinsen!

Das die schnelle Fähre die andere von hinten überholt, ist nach meinem Verständnis laut Aufgabenstellung nicht ausgeschlossen. Aber nachfolgend gehe ich davon aus, dass dieser Umstand bekannt ist.

Bei 2) kann man noch ergänzen, dass die Geschwindigkeiten ungleich sein müssen (denn sonst würden sich die Fähren stets in der Flussmitte treffen).

Die Folgerung B) trifft nur für die ersten beiden Begegnungen zu (stimmt also im betrachteten Fall), dürfte aber eigentlich nicht so allgemein gehalten werden.

C) kann man nicht aus 3) ableiten, sondern nur aus dem zu ergänzenden Hinweis, dass sich bei der zweiten Begegnung beide Fähren auf ihrem Rückweg befinden.

Ist die Folgerung E) nicht falsch? Fahren beide Fähren je einmal bis zum gegenüber liegenden Ufer, so haben sie zusammen 2 Flussbreiten zurückgelegt - jede genau eine. Also hat die Fähre A pro insgesamt überquerter Flussbreite genau 500 m zurückgelegt (wenn die Flussbreite 1000 m beträgt).

Und nun?

Viele Grüße,
Norbert