Hallo Siechfried,
Richtig ist das schon, und als Urlauber bist Du Privatperson, sodass Du innerhalb der EU wie ein Endverbraucher behandelt wird. Machst Du außerhalb der EU Urlaub, gelten die Zollregeln des Urlaubslandes und die deutschen. Allerdings hat das zunächst mal wenig mit der Mehrwertsteuer zu tun, Zollabgaben sind doch ein bisschen was anderes (Möglich, dass auf die gekauften Waren noch Zoll fällig wird, aber dass auch erst bei Einreise nach Deutschland. Hat mir der geschilderten Rückerstattung aber nichts zu tun.)
Ne ne, das ist schon die Mehrwertsteuer, die einem da erstattet wird. Da bin ich mir 100%ig sicher. Zollabgaben zahle ich beim Kauf ja nicht, und kann selbige folglich auch nicht bei Ausreise erstattet bekommen.
Ich glaube nicht, dass Du bei Deinen Einfuhren die geltenden Wertgrenzen überschreitest, ansonsten siehe hier und hier ;))
Wie gesagt, mit Zollabgaben hat das m.E. nichts zu tun. In meinem Fall waren's mal Klamotten, mal Elektronika etc., und ich habe definitiv die MwSt. erstattet bekommen (nennt sich dann "VAT" bzw. "Sales Tax").
Kannst Du mir erklären, warum das bei einem Software-Kauf nicht funktioniert?
Das hat nichts mit Software zu tun, sondern nur mit dem Weg, den die Ware nimmt: DK nach DE ist europäischer Binnenmarkt mit den Möglichkeiten, die ich beschrieben habe, Nicht-EU nach DE ist was ganz anderes.
Ok, das macht Sinn. Dann funktioniert dieses Verfahren innerhalb der EU schlichtweg nicht. Meine mich auch erinnern zu können, dass das auch außerhalb der EU nicht in allen Ländern möglich war - aber da bin ich mir nicht mehr sicher.
Cheers
Cervantes