Tom: Umsatzsteuer bei Software aus EU-Ausland?

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Hello,

Du willst einen Onlineshop betreiben und vergleichst Lieferungbeziehungen Dänemark/Deutschland mit Lieferbeziehungen Schweiz/Deutschland? Eigentlich sollte Dir der Unterschied zwischen innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr und Drittland resp. Ausfuhrlieferungen ein Begriff sein. Mit dem Zoll jedenfalls hat das Problem des OP nichts zu tun.

Wen soll er also fragen?

Ich plädiere für eine kleine schriftliczhe Anfrage ans zuständige Finanzamt.
Spätestens bei der Buchprüfung würde dort eine fehlerhafte Behandlung sowieso auflaufen.

Und was steht gegen eine ebensolche Anfrage ans zuständige Hauptzollamt, das für die Überwachung von Lieferbeschränken und Einfuhr- und Ausfuhrzöllen verantworlich ist?

Für eine einzige Softwarebestellung sicher ein großer Aufwand, _zwei_ vermutlich sogar fast gleichlautende Briefe mit dem PC zu schreiben, aber vielleicht findet Olaf ja Gefallen am Softwareimport und macht ein Geschäft daraus? ;-)

Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de

Tom

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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)