Ich habe mal ein zwei Fragen bezüglich aktueller deutscher Rechtsprechung:
Darf ich in einem Geschäft generell einen Artikel zuerst öffnen und betrachten oder gar testen, bevor ich ihn kaufe? (Natürlich nur wenn es sinnvoll ist. Z.B. um zu testen, ob ein bestimmtes Gameboyspiel auf meinen Gameboy funktioniert) Hängt das von jedem Geschäft einzeln ab?
Und weiterhin: wenn ich mit einer vollen Tasche, in der bereits Waren aus einem anderen Geschäft sind, in ein neuen Geschäft gehe und dort meine Tasche vorzeigen muss (bzw. es verweigere) und festegestellt wird, dass ich Waren habe, die es in beiden Geschäften gibt, ich aber keine Rechnung habe - was passiert dann? Müssen die handfeste Beweise (Kamera-Aufzeichnung) oder ähnliches haben?
Gruß,
Glory (die bei Google nicht fündig wurde)