Hallo Cybaer,
Nun, kürzestes Googeln bringt *mich* zu dem Eindruck, den ich bisher schon hatte.
Ok, da findet sich wohl für fast alles halbwegs eine Bestätigung. Klare aussagen gibt es bezüglich dem Aufstellen von Hinweisschildern. Das das nicht geht ist klar.
Für eine weitergehende rechtswidrigkeit würde ich wirklich gerne ein BGH-Urteil o.ä. sehen.
BGH (Az: VII ZR 221/95)
Scheint sich irgendwie auf den Fall mit Hinweisschildern zu beziehen. Ich hab versucht, das Urteil im Volltext irgendwo zu bekommen, aber anscheinend gibt es das in keinem öffentlichen Archiv, der BGH hat sogar nur Urteile ab 2000. Die alten Zeitungsartikel u.ä. zu dem Thema beziehen sich meist auf klare Fälle.
Bei allem, wo Eintritt verlangt wird ganz sicher. Bei Läden ist das typischerweise natürlich nicht der Fall. Auf den Eintritt komm es aber beim Vertrag nicht an, sondern auf eine gegenseitige Willenserklärung.
Eben: "gegenseitig". Du darfst hier nicht rein wenn Du nicht tust, was ich will, ist ziemlich einseitig. Zu einseitig, für ein Geschäft mit *öffentlichem Publikumsverkehr*(!).
Also wenn ich gleich am Eingang aktiv darauf hingewiesen werde, dass ich da mit Tasche nicht rein gehen kann, würde ich das nicht als "einseitig" betrachten. Wenn ich reingehe, stimme ich ja zu. Einseitig ist es, wenn ich eben nicht zu stimme, weil ich die Bedingungen gar nicht zu Kenntnis genommen habe.
Andere Einrichtungen (eben Bibliotheken, Museen etc) praktizieren das ja auch so, ist das kein "öffentlicher Publikumsverkehr"? Und was genau unterscheidet diese von einem Laden.
Das besagte Urteil würde diese Fragen vermutlich alle beantworten, ich kann es nur leider nicht lesen.
Wenn Du das als Chef nicht akzeptieren willst, wechsel das Business.
Ich will gar nicht erst in dieses Business, ich will auch niemanden Taschen verbieten. Ich halte das sogar für eine ziemlich dumme Idee, weil es Kunden massiv abschrecken dürfte.
BTW: Solche einseitigen Willenserklärungen als Verträge zu interpretieren, hat übrigens auch bei den "Eulas" nicht geklappt ... :->
Auch da ist ja meist das Problem, dass man von den Bedingungen vorher nichts weiß, weil man den Kram einfach nicht liest und die Klauseln überraschend sind. Außerdem sind diverse Einschränkungen (so Sachen wie die Software nicht zu verwenden um negatives über den Hersteller zu veröffentlichen u.ä.) ganz offensichtlich Sittenwidrig.
... um *nichts* anderes geht es *hier* in *diesem* Thread.
Ok, ich hab den Thread stückchenweise verfolgt, wenn man wirklich nur Svens Reaktion und Deine darauf liest, ist es relativ klar. Ich bin direkt eingestiegen (das Posting davor hatte ich irgendwann gelesen) und war dann von der allgemein formulierten Position "Niemand darf Irgendwo" doch etwas überrascht, vor allem so ohne Argumentation.
Vom BGH mal abgesehen: 1/3 aller Inventurdifferenzen gehen auf das Personal. Und so gut wie "Ich bin blöd aber billig"-Mitarbeiter bezahlt werden (vermutlich nach Qualifikation - also schlecht), traue ich *denen* noch weniger, als die potentiellen Kunden offensichtlich trauen.
Ja sicher, ich halte das auch nicht für einen sinnvollen Weg. Es interessiert mich auch nicht direkt, wie die rechtliche Situation ist, sondern warum sie so ist.
Der (eher konstruierte) Fall mit Schließfächern und Garderobe ist für mich da noch nicht recht nachvollziehbar.
Interessant ist ja z.B. auch, dass für Videoüberwachung anscheinend ein Hinweisschild genügt, da scheint einseitige Willenserklärung (und hier ist sie ganz offensichtlich eindeutig, ich sehe die Schilder fast nie, so es sie denn überhaupt gibt) niemanden zu stören.
Grüße
Daniel