Hi,
Darf ich in einem Geschäft generell einen Artikel zuerst öffnen und betrachten oder gar testen, bevor ich ihn kaufe?
Das Öffnen der Verpackung zwingt nicht zum Kauf. Trotzdem ist es ein Gebot des Anstands, den Verkäufer zu fragen, damit er das machen kann (er weiß auch am besten, wie man die Verpackung behandeln muß).
Meine Kollegen und ich haben uns jedesmal über Kunden geärgert, die von sich aus Verpackungen mehr oder weniger dilettantisch aufgerissen haben, obwohl eine einfach Bitte an uns gereicht hätte.
Testen ist allerdings so eine Sache ...
(Natürlich nur wenn es sinnvoll ist. Z.B. um zu testen, ob ein bestimmtes Gameboyspiel auf meinen Gameboy funktioniert) Hängt das von jedem Geschäft einzeln ab?
... zumal solche Spiele z.B. in "Wir sind blöd, aber billig"-Läden ohnehin so verpackt sind, daß sie scheinbar Schwerstverbrecher abhalten soll.
Praktisch fängt ein Ladendetektiv einen Dieb erst nach der Kassenzone ab. Es ist aber so, daß ein Diebstahl bereits vorher vorliegt. Die "Zueignungsabsicht" wird bereits dann als gegeben gesehen, wenn man eine Ware z.B. in die Manteltasche steckt. In dem Moment ist der Ladendiebstahl bereits vollzogen - ein "ich wollte aber bezahlen" bereits nicht mehr relevant, selbst wenn man die Kassenzone noch gar nicth passiert hat.
Ich würde sagen, daß das Einstecken eines GB-Spiels in den eigenen Gameboy bereits als Zuegnungsabsicht ausgelegt werden kann (und werden wird) - und folglich einen vollzogenen Ladendiebstahl darstellt. Letztlich hat so etwas natürlich der Richter zu entscheiden, der im Zweifel die "allgemeine Lebenserfahrung" als Kriterium heranziehen wird. Und zumindest nach meiner "allg. Lebenserfahrung" ist es üblich (und kann erwartet werden), vorher zu fragen.
Müssen die handfeste Beweise (Kamera-Aufzeichnung) oder ähnliches haben?
Irgendjemand muß den Diebstahl gesehen haben (und dies bezeugen). Und ein Gericht kann auch aufgrund von Indizien urteilen, braucht also keine "handfesten Beweise" (Stichwort wieder: allg. Lebenserfahrung).
Gruß, Cybaer
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